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Ärzteschaft

Bayern fördert ambulante Facharzt­weiterbildung

Freitag, 30. September 2016

München – Bayerische Kinder- und Frauenärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Augen-, Hals-Nasen-Ohren- und Hautärzte, die in ihrer Praxis ärztliche Nachwuchskräfte aus­bilden, können dafür künftig eine monatliche Weiterbildungsförderung in Höhe von 4.800 Euro erhalten. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen geeinigt. Insgesamt können landesweit rund 156 Stellen gefördert werden.

Basis dafür ist eine auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung. Während entsprechende Maßnahmen in Hausarztpraxen bereits seit vielen Jahren etabliert sind, können ab sofort auch weiterbildende Facharztpraxen von monatlichen Finanzspritzen profitieren.

Der KVB-Vorstand sieht dies als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen den zunehmenden Ärztemangel. Der Förderbetrag orien­tiere sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung und mache die Weiterbildung in den Praxen für die sechs ausgewählten Facharztgruppen deutlich attraktiver.

Zugleich plädiert die KVB dafür, weiteren Facharztgruppen bedarfsorientiert eine Weiter­bildungs­förderung zu ermöglichen. Zudem müsse die Anzahl der geförderten Stellen vermutlich erhöht werden.

Die Fördergelder können bis zum 11. November 2016 beantragt werden. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das Stellenkontingent, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. © hil/sb/aerzteblatt.de

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