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Politik

IQTiG will stationäre Qualitätssicherung verschlanken

Freitag, 30. September 2016

Berlin – Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) will die externe stationäre Qualitätssicherung verschlanken. „Wir müssen uns überlegen, wie die Ziele, die wir erreichen wollen, mit möglichst wenig Aufwand erreicht werden können“, sagte der Leiter des IQTiG, Christof Veit, gestern auf der 8. Qualitäts­sicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin.

„Wir müssen uns strikt auf das beschränken, das diesen Zielen dient. Und wir müssen uns fragen: Ist das, was wir machen, zielführend für das, was wir an Nutzen haben wollen? Was nichts nutzt, müssen wir stoppen. Denn wir können uns nicht erlauben, die Anzahl der Qualitätsmanager weiter zu steigern. Irgendwer muss sich ja auch noch um die Patienten kümmern.“

Unter anderem möchte Veit den Strukturierten Dialog verschlanken. Dieser Dialog wird entweder vom IQTiG selbst oder von den Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung eingeleitet, wenn die Daten, die die Krankenhäuser zu den 416 verwendeten Qualitäts­indikatoren liefern, vom jeweiligen Referenzwert abweichen. Geschieht dies einmal, erhalten die Krankenhäuser einen sogenannten Hinweis. Beim zweiten Mal werden die Krankenhäuser gebeten, die Abweichung in Form einer Stellungnahme zu erklären.

Veit: Keine Hinweise beim Strukturierten Dialog mehr
„Mein Vorschlag ist: Keine Hinweise mehr“, sagte Veit auf der Qualitätskonferenz. Denn die Krankenhäuser erhielten die Auswertung ihrer Daten ohnehin, in der der auffallende Wert enthalten sei. Zudem noch einen Hinweis zu schicken, sei deshalb unnötig. „Hier können wir Ressourcen sparen, die wir dringend brauchen“, sagte Veit. Zudem schlug der IQTiG-Leiter vor, es den Krankenhäusern zu überlassen, ob sie eine Stellungnahme anfertigen oder nicht: „Stellungnahmen sollten freiwillig sein. Wenn sie angefertigt werden, müssen sie aber aussagekräftig sein.“

Darüber hinaus sprach sich Veit dafür aus, die entlastenden Gründe transparent zu machen. „Wenn ein Krankenhaus einen auffälligen Wert hat, aber einen guten Grund nennen kann, warum kein Qualitätsproblem die Ursache für diesen Wert ist: Warum sollten wir das geheim halten?“, fragte er.

Dokumentieren soll nur noch, wer die Anforderungen nicht erfüllt
Schließlich schlug Veit vor, die Dokumentationspflicht nur in den Krankenhäusern aufrecht zu erhalten, die die Qualitätsindikatoren noch nicht in den Routineablauf übernommen haben. „Heute müssen 95 Prozent der Krankenhäuser mitdokumentieren, weil fünf Prozent die Anforderungen noch nicht kapiert haben“, kritisierte er.

Deshalb sei eine selektive Dokumentationspflicht sehr sinnvoll. „In der Anfangsphase gibt es dabei eine Dokumentationspflicht für alle“, erklärte Veit. „Wer die Anforderungen in den Routineablauf übernommen hat, muss sie nicht mehr dokumentieren.“ Bei der Datenvalidierung müssten die Krankenhäuser dann aber nachweisen können, dass sie den Qualitätsindikator tatsächlich umgesetzt haben. „Auf diese Weise könnten wir uns bei der Prozessdokumentation einiges sparen“, so Veit.

Bereits im Juli hatte der G-BA auf Initiative des IQTiG 214 Datenfelder, die zuvor im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung ausgefüllt werden mussten, gestrichen. Dadurch werde die Dokumentation für das Erfassungsjahr 2017 um zehn Prozent reduziert, hatte das IQTiG erklärt. © fos/aerzteblatt.de

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