Vermischtes
Multiple Sklerose: Erster Patient erhält Anbaugenehmigung für Cannabis
Dienstag, 4. Oktober 2016
Rüthen – Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) hat am 28. September dem ersten Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau seiner Cannabis-Medizin erteilt. Das berichtete die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM). Bisher hatte das Bundesinstitut den Eigenanbau stets abgelehnt.
Das Bundesgesundheitsministerium war durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2016 gezwungen, eine solche Erlaubnis an einen Patienten mit Multipler Sklerose (MS) zu erteilen. Der Mann aus Mannheim darf laut der schriftlichen Genehmigung des BfArM in seinem Badezimmer maximal 130 Cannabispflanzen pro Jahr anbauen, ausschließlich für die medizinische Seltbsttherapie. Die Anzahl der Pflanzen und die Masse der getrockneten Blüten muss der Patient über drei Jahre rückverfolgbar dokumentieren.
Der Entwurf der Bundesregierung vom 4. Mai 2016 für ein „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ sieht vor, dass die Kosten für eine Behandlung mit medizinischen Cannabisblüten unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen erstattet werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs, 18/8965) dazu läuft, ein Gesetz könnte zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten. Daher erteilte das BfArM dem MS-Patienten zunächst eine bis zum 30. Juni 2017 befristete Ausnahmeerlaubnis. Sie muss verlängert werden, wenn die Krankenkasse bis dahin nicht die Kosten für Cannabisblüten aus der Apotheke übernimmt.
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Laut dem Leiter der Bundesopiumstelle beim BfArM Peter Cremer-Schaeffer hatten im Juni 2016 fast 800 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis beantragt, um Cannabis als Medikament verwenden zu dürfen. Sie dürfen Cannabis in der Apotheke kaufen, jedoch auf eigene Kosten. Für Patienten, die 3 bis 4 Gramm Cannabis pro Tag benötigen, bedeutete dies Ausgaben von etwa 1.500 Euro pro Monat, da in der Apotheke 15 Euro pro Gramm anfallen. Aufgrund der zu hohen Kosten hatte der Betroffene sich schlussendlich erfolgreich durch mehrere Instanzen geklagt. © gie/aerzteblatt.de

fast 800 Patienten
Hier das Original: Bundestagsdrucksache 18/8775, Zur Anzahl der Erlaubnisinhaber: Seite 2
„Am 14. Juni 2016 verfügten insgesamt 779 Patientinnen und Patienten über eine Ausnahmeerlaubnis"
* allerdings passt seine "wörtliche Rede" dann nicht.

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