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Sterblichkeit ist in Krankenhäusern höher, die Mindestmengen­vorgaben nicht einhalten

Dienstag, 4. Oktober 2016

Berlin – Die Sterblichkeit ist in Krankenhäusern, die die Mindestmengenvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einhalten, zumeist geringer als in den Häusern, die die Vorgaben nicht einhalten. Das geht aus einer Studie der Technischen Universität Berlin hervor, deren Ergebnisse Ulrike Nimptsch auf der 8. Qualitäts­konfe­renz des G-BA vergangenen Mittwoch vorstellte. Analysiert wurden dabei Unterschiede in der Krankenhaussterblichkeit für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe, Leber- und Nierentransplantationen, Stammzellentransplantationen sowie Knie-Total­endo­pro­thesen in den Jahren 2006 bis 2013. Anhand von Parametern wie Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen wurde dabei zudem eine Risikoadjustierung vorgenommen.  

„In Deutschland gibt es schon lange Mindestmengenvorgaben für bestimmte planbare Leistungen. Trotzdem gibt es viele Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht erfüllen und dennoch ihr Versorgungsangebot in diesem Bereich aufrechterhalten“, erklärte Nimptsch. Aus diesem Grund sei es möglich, die Krankenhaussterblichkeit anhand von Realdaten der Krankenhäuser, die die Vorgaben erfüllen, mit den Krankenhäusern zu vergleichen, die sie nicht erfüllen.

Bei Lebertransplantationen unterscheiden sich die Risiken kaum
Das Ergebnis ist eindeutig. „In vier der sechs Leistungsbereiche, die wir untersucht haben, gab es ein signifikant geringeres Sterberisiko bei Behandlung in einem Kranken­haus, das die Mindestmengenvorgaben erreicht“, erklärte Nimptsch. Konkret lag die risikoadjustierte Sterblichkeit nach Eingriffen am Ösophagus bei Krankenhäusern, die die Mindestmengenvorgaben erfüllen, bei 9,2 Prozent und bei Krankenhäusern, die sie nicht erfüllen, bei 12,1 Prozent. Bei Eingriffen am Pankreas lagen die entsprechenden Werte bei 8,6 Prozent gegenüber 11,8 Prozent. Bei Nierentransplantationen lagen sie bei 1,7 Prozent gegenüber 3,3 Prozent und bei Knie-Totalendoprothesen bei 0,13 Prozent gegenüber 0,18 Prozent.

Bei Lebertransplantationen unterschieden sich die adjustierten Werte hingegen kaum: Bei Krankenhäusern, die die Mindestmengenvorgaben erfüllen, lag die Kranken­haus­sterblichkeit bei 15,5 Prozent und bei Häusern, die sie nicht einhalten, bei 15,9 Prozent. Umgekehrt ist das Verhältnis bei Stammzellentransplantationen. Hier liegt die Sterb­lichkeit in Krankenhäusern, die die Mindestmengen einhalten, höher (6 Prozent gegenüber 4 Prozent). „Die Frage ist allerdings, ob die Krankenhaussterblichkeit bei dieser Leistung überhaupt der richtige Parameter ist, um die Leistung beurteilen zu können, oder ob es nicht einer Langzeitbetrachtung bedarf“, meinte Nimptsch. 

Viele Patientenzahlen in Krankenhäusern, die Mindestmengenvorgaben nicht einhalten
Zwei Schlussfolgerungen zog Nimptsch aus der Studie: „Ein relativ großer Anteil von Menschen wird in Krankenhäusern behandelt, die die Mindestmengen nicht erreichen“, sagte sie. „Und eine stringente Umsetzung der Mindestmengenregelung könnte die Versorgungsqualität bei den vorliegenden Eingriffen verbessern.“

Nimptsch und ihre Kollegen haben zudem untersucht, ob Krankenhäuser mit kleiner Fallzahl eher risikoarme Fälle behandeln. „Nein, das ist nicht so“, sagte sie. Stattdessen würden in diesen Kliniken eher ältere Patientinnen und Patienten behandelt. © fos/aerzteblatt.de

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