Politik
Krankenhausqualität soll künftig auf großer Datenbasis gemessen werden
Dienstag, 4. Oktober 2016
Berlin – Die Daten, mit denen künftig die Qualität der Krankenhausleistungen bewertet werden soll, werden nicht auf Selbstauskünften der Krankenhäuser beruhen. Dies erklärte Jürgen Pauletzki vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTiG) im Gesundheitswesen auf der 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
Das IQTiG wurde auf der Basis des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) damit beauftragt, Qualitätsindikatoren zu benennen, anhand derer die Bundesländer Krankenhäuser oder einzelne Abteilungen aus dem Krankenhausplan herausnehmen könnten. Zudem sollen anhand der Vorgaben des IQTiG Krankenhäuser Abschläge zahlen müssen, wenn sie schlechte Qualität erbringen, sowie bei besonders guter Qualität Zuschläge erhalten.
„Man wird sich Maßnahmen überlegen müssen, wie die Validierung der Daten in diesem Bereich aussehen kann, zum Beispiel in Form einer unabhängigen Erhebung“, sagte Pauletzki. „Und es wird große Validierungsstichproben brauchen. Denn wir können uns nicht damit begnügen, nur fünf Prozent der Daten zu validieren.“ Große Stichproben könnten auch mit Sozialdaten abgeglichen werden, um sie zu plausibilisieren. „Wir werden dabei immer einen gewissen Vorlauf brauchen, bis diese Maßnahmen etabliert sind und bis wir einen Überblick über die Dokumentationsqualität haben“, erklärte Pauletzki.
Bayern wird von den bundesweiten Vorgaben abweichen
Im KHSG ist vorgesehen, dass die Bundesländer die vom G-BA zu verabschiedenden planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch übernehmen, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv für ein eigenes System. Jochen Metzner vom hessischen Gesundheitsministerium kündigte an, dass die meisten Länder die Bundesvorgaben übernehmen wollten. „Zurzeit haben wir in Deutschland einen Qualitätsföderalismus“, sagte Metzner. „Es macht aber keinen Sinn, dass die Vorgaben in jedem Bundesland anders geregelt sind.“ Deshalb befürworte er, bundeseinheitliche Indikatoren zu schaffen, damit Patienten überall in Deutschland wüssten, was sie von einer Abteilung erwarten könnten.
Metzner zufolge werde Bayern von der Übernahme der bundesweiten Qualitätsindikatoren abweichen. Dass die Länder die Möglichkeit erhalten sollen, Krankenhäuser oder einzelne Abteilung aufgrund dieser Indikatoren aus dem Krankenhausplan zu streichen, findet er gut. Denn „früher konnten wir im Krankenhausplan über Jahrzehnte keine Konsequenzen ziehen“.
Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung sollen einbezogen werden
Das vom IQTiG erdachte System sieht eine Bewertung von Krankenhausleistungen anhand des Begriffes der Patientengefährdung vor. Wenn es in einem Krankenhausbereich eine Patientengefährdung gebe, könne man Rückschlüsse darauf ziehen, dass auch in anderen Bereichen des Krankenhauses schlechte Qualität erbracht werde, sagte Metzner. Das sei zwar gewagt, aber die einzige Möglichkeit, die Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung für die Krankenhausplanung nutzbar zu machen. Die Frage sei, ob das vor Gericht halten werde. Einen Versuch sei es wert.
In jedem Fall, betonte Metzner, müssten die Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung auch künftig miteinbezogen werden, die heute zum Teil für die externe stationäre Qualitätssicherung zuständig sind: „Es macht ja keinen Sinn, sie außen vor zu lassen.“ © fos/aerzteblatt.de

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