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Vermischtes

Verteidigung fordert Bewährungsstrafe im Bamberger Chefarzt-Prozess

Mittwoch, 5. Oktober 2016

Bamberg – In dem bundesweit beachteten Vergewaltigungsprozess gegen einen Gefäßchirurgen hat die Verteidigung im Höchstfall eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Selbst wenn das Gericht von einer Sexualstraftat ausgehe, liege höchstens ein minderschwerer Fall vor und sei deshalb maximal eine Bewährungs­strafe gerechtfertigt, sagten die Verteidiger laut einem Gerichtssprecher am Mittwoch vor dem Landgericht Bamberg.

Die Plädoyers fanden wegen der intimen Details des Falles unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der angeklagte ehemalige Bamberger Chefarzt Heinz W. bestritt dem Gerichtssprecher zufolge in seinem Schlusswort erneut, die Frauen vergewaltigt zu haben. Er habe aus medizinischen Gründen gehandelt, sagte er nach Angaben des Gerichtssprechers.

In der vergangenen Woche hatte hingegen die Staatsanwaltschaft die mögliche Höchst­strafe von 15 Jahren Haft gefordert. Sie wertete die Fälle nach eineinhalbjähriger Prozess­dauer als schwere Vergewaltigung und damit noch schwerer als ursprünglich angeklagt. W. ist außer wegen der Vergewaltigung auch wegen gefährlicher Körper­verletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und sexueller Nötigung angeklagt.

W. soll von 2008 bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli 2014 vergangenen Jahres zehn Patientinnen und zwei Mitarbeiterinnen unter dem Vorwand von Unter­suchungen gegen ihren Willen betäubt und dann sexuell missbraucht haben. Von den Taten soll er, ebenfalls ohne Wissen der Frauen, Videoaufnahmen und tausende Fotos gemacht haben.

Außerdem soll der seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Arzt eine 18-Jährige aus seinem Bekanntenkreis nach einem gemeinsamen Musicalbesuch in einem Hotelzimmer heimlich leicht bekleidet gefilmt haben. Das Urteil soll am 17. Oktober gesprochen werden. © afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #697854
Dr.Bayerl
am Mittwoch, 19. Oktober 2016, 10:33

@Dr. Schröter wie der Fall und Sie gut demonstrieren,

reicht in unserer Republik ja schon eine Anklage,
da nützt dann am Ende auch kein Freispruch mehr.
Die Anklage genügt, Beweise braucht es dann nicht mehr.
Avatar #26861
Dr. Schröter
am Mittwoch, 19. Oktober 2016, 00:08

Bewährung, was für ein Witz !

Aber es gehören in Deutschland viel mehr Ärzte in Haft wegen Fälschen von OP-Protokollen, Tod durch Pfusch, KV etc pp
Fast alles wird vertuscht, und Recht gibt es diesbezüglich fast nur in den USA.
Ich kenne genügend Fälle aus meiner Laufbahn, Plettenberg, Wuppertal, Augsburg, Aachen, Berlin Charite.
Wie viele Tote gibt es jedes Jahr durch Pfusch ?? 20 000 bis 40 000 ! Und wer kriegt Recht ?? 0,5 Promille !
Eine Klofrau hat oft mehr Charakter als viele Kollegen !
LNS
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