Politik
KBV und DKG sprechen sich für bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung aus
Mittwoch, 5. Oktober 2016
Berlin – Für eine bessere sektorenübergreifende Versorgung der Patientinnen und Patienten haben sich heute in Berlin der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, und der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, ausgesprochen. „Im Jahr 2030 werden im ambulanten und im stationären Bereich knapp 10.000 Kolleginnen und Kollegen fehlen“, sagte Gassen beim KBV Herbstsymposium 2016. „Etliche Probleme der Zukunft können wir nur gemeinsam lösen.“ Eine „kritiklose“ Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung sei jedoch nicht zielführend, schränkte der KBV-Chef ein.
Angesichts einer alternden Gesellschaft – bis 2030 ist DKG-Präsident Reumann zufolge jeder 2. Patient älter als 65 Jahre – und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels müsse man das Denken in Sektoren überwinden, erklärte Reumann. Das gelte nicht nur für die Abschottung zwischen Krankenhäusern und Praxen, sondern auch für die Schnittstellen zur Rehabilitation und die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. „Wir müssen an den Versorgungsbedarfen der Patienten ansetzen“, forderte Reumann. „Wir dürfen die Diskussion nicht auf Fragen der Finanzierbarkeit verkürzen.“
Dem hielt KBV-Vorstand Gassen jedoch entgegen, dass die sektorenübergreifende Versorgung nur gelingen könne, wenn es ein überzeugendes Finanzierungskonzept gebe. Das gelte auch für die Notfallversorgung. Diese müsse idealerweise extrabudgetär finanziert werden.
Mit Blick auf die vom Gesetzgeber geforderten Portalpraxen niedergelassener Ärzte an Krankenhäusern im Rahmen der Notfallversorgung sprach sich Gassen gegen die Schaffung von Doppelstrukturen aus. Es sei nicht nur „sinnfrei“, an jedem Krankenhaus eine Portalpraxis einzurichten. Es dürfe auch nicht dazu kommen, dass sich Patienten nebenbei weiter in der Krankenhausambulanz behandeln ließen, obwohl ihre Gesundheitsbeschwerden ebenso gut in der Praxis eines niedergelassenen Arztes behandelt werden könnten. Das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten sei ein „Riesenproblem“. © HK/aerzteblatt.de

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