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Ärzteschaft

Baden-Württem­berg schafft Weiterbildungs­stellen für Fachärzte in Praxen

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Stuttgart – Baden-Württemberg will die Facharztweiterbildung in Praxen ausweiten. Wie dies geschehen soll, darauf hat sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) jetzt mit den Krankenkassenverbänden des Landes verständigt. Für die Förderung der ambulanten Weiterbildungsstellen stehen 7,5 Millionen Euro pro Jahr bereit. „Das ist ein starkes Signal für die ambulante Versorgung. Denn je mehr angehende Fachärzte Erfahrung im ambulanten System sammeln, desto mehr werden sich später auch niederlassen“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann, betonte, in Baden-Württemberg würden laut der Vereinbarung nicht nur Augen-, Kinder- und Jugend- sowie Frauenärzte gefördert, sondern auch die übrigen Berufsgruppen, „sodass wir grundsätzlich in jeder Fachgruppe die Weiterbildung fördern“, so Hermann.

„Jeder Euro in die Weiterbildung ist gut angelegt. Schließlich ermöglichen wir es damit, dass auch künftig im ländlichen Raum eine gute ärztliche Versorgung gewährleistet ist“, sagte der Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Walter Scheller. Bislang hätten die Krankenkassen ausschließlich die Weiterbildung zum Allgemein­arzt mit jährlich rund 13,1 Millionen Euro gefördert, nun kämen weitere 3,75 Millionen Euro für die Fachärzte hinzu.

Die Initiative in Baden-Württemberg geht auf das sogenannte GKV-Versorgungs­stär­kungs­gesetz zurück. Darin hatte der Bundestag im vergangenen Jahr mehr Förderung für Facharzt-Weiterbildungen in der Praxis beschlossen. Diese Förderung beträgt 4.800 Euro pro Monat, die an den angestellten Arzt auszubezahlen ist. Das Gesetz fokussierte vor allem auf Augen-, Kinder- und Jugend- sowie Frauenärzte. Aber die Vertragspartner auf Landesebene – also KV und Krankenkassen – können durch eine Vereinbarung je nach Bedarf weitere Fachgruppen bestimmen, die gefördert werden sollen.

Bundesweit sollen dafür 1.000 Stellen in den fachärztlichen Berufsgruppen zur Verfügung stehen. Auf Baden-Württemberg entfallen 131,5 Stellen. Davon stehen laut der neuen Vereinbarung 66 Stellen für die drei Fachgruppen Augen-, Kinder- und Jugend- sowie Frauenärzte zur Verfügung. Die restlichen Stellen verteilen sich auf die anderen Fachgruppen. © hil/aerzteblatt.de

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