Politik
Pflegevertretung: Kabinett in Bayern beschließt Gesetzentwurf
Dienstag, 11. Oktober 2016
München – Nach jahrelangem Streit sollen die Pflegekräfte im Freistaat bald eine neue Interessenvertretung erhalten – die Mitgliedschaft soll allerdings nicht verpflichtend sein. Das Kabinett in Bayern beschloss nun, nachdem es bereits im Juli dieses Jahres das Vorhaben grundsätzlich abgesegnet hatte, den dazu gehörigen Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Errichtung einer „Vereinigung der bayerischen Pflege“.
Das Kabinett setzt sich mit dem Beschluss über den Willen des Deutschen Pflegerats und anderer Berufsverbände hinweg. Diese hatten stets eine Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft gefordert, ähnlich, wie es sie bei Ärzten oder Apothekern gibt. Ihre Forderung hatten die Verbände auch in ihrer Anhörung vor dem endgültigen Kabinettsbeschluss deutlich gemacht – die Staatsregierung blieb aber trotzdem bei ihrer Linie. Nun soll das Gesetz im Landtag beraten und verabschiedet werden.
„Die Vereinigung der bayerischen Pflege wird als wichtiger Ansprechpartner der Politik die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten“, zeigte sich Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) überzeugt. Sie werde bei allen Gesetzgebungsverfahren, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. „Mein Ziel ist dabei auch, dass die Pflege in Bayern aufgewertet wird“, betonte die Ministerin.
Ursprünglich hatte die Staatsregierung – damals noch mit Markus Söder als Gesundheitsminister – eine Pflegekammer einrichten wollen. In einer Umfrage sprachen sich später 50 Prozent der Befragten für eine solche Pflegekammer aus, aber auch 34 Prozent dagegen. Wegen dieses Ergebnisses und des Widerstands vieler Beteiligter erklärte Huml eine Pflegekammer schließlich für „derzeit nicht durchsetzbar“. © dpa/aerzteblatt.de

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