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Politik

Pflegevertretung: Kabinett in Bayern beschließt Gesetzentwurf

Dienstag, 11. Oktober 2016

/dpa

München – Nach jahrelangem Streit sollen die Pflegekräfte im Freistaat bald eine neue In­teressenvertretung erhalten – die Mitgliedschaft soll allerdings nicht verpflichtend sein. Das Ka­binett in Bayern beschloss nun, nachdem es bereits im Juli dieses Jahres das Vorha­ben grund­sätz­lich abgesegnet hatte, den dazu gehörigen Gesetzentwurf des Staats­ministe­ri­ums für Gesundheit und Pflege zur Errichtung einer „Vereinigung der bayeri­schen Pflege“.

Das Kabinett setzt sich mit dem Beschluss über den Willen des Deutschen Pflegerats und anderer Berufs­ver­bände hinweg. Diese hatten stets eine Pflegekammer mit ver­pflich­tender Mitgliedschaft gefordert, ähn­lich, wie es sie bei Ärzten oder Apothekern gibt. Ihre Forderung hatten die Verbände auch in ihrer Anhörung vor dem endgültigen Ka­bi­nettsbeschluss deutlich gemacht – die Staats­regierung blieb aber trotzdem bei ihrer Li­nie. Nun soll das Gesetz im Landtag be­raten und verabschiedet werden.

„Die Vereinigung der bayerischen Pflege wird als wichtiger Ansprechpartner der Politik die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten“, zeigte sich Gesund­heits­mi­nis­terin Melanie Huml (CSU) überzeugt. Sie werde bei allen Gesetzgebungsverfahren, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. „Mein Ziel ist dabei auch, dass die Pflege in Bayern aufgewertet wird“, betonte die Ministerin.

Ursprünglich hatte die Staatsregierung – damals noch mit Markus Söder als Gesund­heitsminister – eine Pflegekammer einrichten wollen. In einer Umfrage sprachen sich später 50 Prozent der Befragten für eine solche Pflegekammer aus, aber auch 34 Pro­zent dagegen. Wegen dieses Ergebnisses und des Widerstands vieler Beteiligter er­klär­te Huml eine Pflegekammer schließlich für „derzeit nicht durchsetzbar“. © dpa/aerzteblatt.de

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