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Psychopharmaka-Tests mit Heimkindern in den 1960ern

Dienstag, 11. Oktober 2016

Schleswig – Ein Arzt soll Psychopharmaka in den 1960er Jahren in Schleswig an Heim­kin­dern getestet haben. Dies geht aus Untersuchungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner hervor. Sie hat Archive und historische Fachzeitschriften ausgewertet und nach eigenen Angaben Belege für bundesweit etwa 50 Versuchsreihen gefunden, darunter auch zwei Fälle in Schleswig-Holstein. Es sei „klar erkennbar, dass das Versuche waren“, sagte Wagner NDR 1 Welle Nord.

In der Schleswiger Jugendpsychiatrie des damaligen Landeskrankenhauses erprobte dem­nach ein mittlerweile gestorbener Arzt zwei Medikamente. Mit dem Neuroleptikum Haloperidol gab es laut NDR einen Versuch mit 65 Kindern und Jugendlichen ab drei Jahren, bei de­nen „Zustände geistig-seelischer Behinderung im Sinne des Schwach­sinns“ festge­stellt worden waren. Er wolle untersuchen, ob Haloperidol auch bei „psychomotorischen Erre­gungen“ seiner Patienten eine Wirkung habe, hielt er in seiner Publikation dazu fest.

1969 testete der Mediziner an 30 Kindern den Wirkstoff Encephabol, der eine Leis­tungs­steigerung des Gehirns bei „antriebsarmen Kindern (...) mit Hirnschäden“ bewirken sollte. Das Mittel kommt bis heute bei Demenzerkrankungen oder Konzentrations­störun­gen zum Einsatz.

In beiden Fällen habe eine Gruppe das Präparat erhalten und eine andere nicht, sagte Wagner. „Es wurden EEG-Untersuchungen gemacht und Blutbildkontrollen, die Leber­wer­te wurden untersucht, Harnwerte bestimmt. Das sind ganz klar keine therapeu­tischen Maßnahmen, sondern Versuchsbedingungen.“ In beiden Fällen habe sie keine Hinweise auf Einwilligungen gefunden.

Eines der ehemaligen Heimkinder erinnerte sich im NDR, damals Säfte und Tabletten er­halten zu haben, ohne sich krank zu fühlen: „Du bist festgehalten worden, Nase zuge­hal­ten, Tablette rein.“ Anschließend sei er „nicht mehr Herr seiner Sinne“ gewesen, sagte der Mann.

Die Landesregierung kündigte bereits eine Aufarbeitung der Schleswiger Fälle an. We­gen fehlender Akten ist die exakte Zahl der Betroffenen nach Angaben des Sozialminis­teriums aber unklar. Die von Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) um die Aufarbeitung gebetene frühere Landespastorin Petra Thobaben habe aber bereits mit etwa 15 Be­troffenen Kontakt gehabt, sagte ein Ministeriumssprecher heute.

Wem als Kind in den 1950er bis 1970er Jahren in einer Kinder- oder Jugendpsychiatrie Unrecht widerfahren ist, der kann ab 2017 auf eine Entschädigung hoffen. „Es wird Geld­leistungen im Umfang von bis zu maximal 9.000 Euro pro Fall geben und Rentenersatz­leis­tungen bis zu 5.000 Euro. Damit erreichen wir eine Gleichstellung im System“, sagte Sozial-Staatssekretärin Anette Langner. © dpa/aerzteblatt.de

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