Ärzteschaft
Klare Qualitätsstandards für onlinegestützte Interventionen bei psychischen Störungen gefordert
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Berlin – Online- oder internetgestützte Interventionen zur Behandlung von psychischen Störungen und Problemen sind hoch aktuell. Sie sind niederschwellig zugänglich, überall erreichbar und stehen immer zur Verfügung. Die Akzeptanz für die neuen Programme ist groß, gerade bei Jüngeren. Ihre Wirksamkeit konnte mittlerweile bei einer Reihe von psychischen Krankheitsbildern gezeigt werden. Je nach Zielrichtung liegt der Schwerpunkt auf Aufklärung, Prävention, Diagnostik, Therapie oder Rückfallprophylaxe.
„In Anbetracht der Häufigkeit psychischer Störungen sowie monatelanger Wartezeiten auf einen Therapieplatz gibt es einen deutlichen Bedarf an E-Mental-Health“, erklärte Corinna Jacobi von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) bei der Pressekonferenz zum Hauptstadtsymposium „Online-Interventionen bei psychischen Erkrankungen: Chancen und Risiken“, das heute in Berlin stattfand. Veranstalter sind Psychologen und Psychiater gemeinsam: DGPs und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).
„In mehr als hundert randomisiert kontrollierten Studien konnte die Wirksamkeit von onlinegestützten Interventionen für die Behandlung von Depressionen, Angststörungen, Phobien und zum Teil auch für Posttraumatische Belastungsstörungen nachgewiesen werden“, erklärte David Daniel Ebert, Präsident elect der International Society for Research on Internet Interventions. Ähnlich gute Ergebnisse wie die klassische „face-to-face“-Psychotherapie erzielten Online-Interventionen jedoch nur dann, wenn die Teilnehmer regelmäßig durch einen begleitenden Psychologen Rückmeldung auf die zu bearbeitenden Therapiemodule erhalten.
Erreicht wird, wer durch klassische Psychotherapie nicht erreicht wird
„Der Nutzen von Online-Interventionen ist hervorragend, ja überwältigend“, betonte Ebert. Die Forschungsbefunde würden zudem darauf hinweisen, dass vielfach Betroffene erreicht werden können, die durch klassische Psychotherapie nicht erreicht werden, entweder weil sie Angst vor Stigmatisierung hätten oder keinen zeitnahen Zugang zum Psychotherapeuten.
Wenig sei zurzeit jedoch über Kontraindikationen bekannt, bekannte der Psychotherapieforscher an der Universität Erlangen-Nürnberg. „Zumindest bei Depressionen oder Angststörungen hat sich eine schwere Symptomatik nicht als Kontraindikation herausgestellt.“ Bisher stützten sich onlinebasierte Konzepte zudem hauptsächlich auf kognitiv-verhaltenstherapeutische Prinzipien, während beispielsweise psychodynamische Ansätze deutlich weniger erforscht wurden.
„Vermeintliche Qualitätssiegel im Internet sind Schall und Rauch“
Allerdings können Online-Interventionen auch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein. „Derzeit existieren keine klaren Qualitätsstandards, anhand derer der Nutzer erkennen kann, dass es sich um wissenschaftlich überprüfte Interventionen handelt, beziehungsweise wer hinter den Angeboten steht“, sagte Jacobi, die Professorin an der Technischen Universität Dresden ist. „Vermeintliche Qualitätssiegel im Internet sind Schall und Rauch – die Vergabe von Gütesiegeln sollte in den Händen von Fachleuten liegen“, fordert sie deshalb.
Neben den Qualitätsstandards seien viele Punkte noch nicht geklärt, so Jacobi. Wie soll mit möglichen suizidalen Krisensituationen von Patienten umgegangen werden, das heißt, wer ist dann Ansprechpartner? Wie kann die Datensicherheit gewährleistet werden? Wie viele persönliche Kontakte zwischen Patient und Behandler sind notwendig? Zudem erlauben die Berufsordnungen für Ärzte und Psychotherapeuten die Anwendung von E-Mental-Health zurzeit nur unter bestimmten Bedingungen. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ist ebenso wenig geklärt.
Ziel: Aufnahme in die Regelversorgung
„Zurzeit ist auch noch unklar, wie sich die Onlinetherapie, also die evidenzbasierten vollwertigen therapeutischen Interventionen, in die Regelversorgung integrieren lässt“, sagte Jacob. Die „langwierigen, bis zu zehn Jahre dauernden Prüfverfahren“ für die Richtlinien-Psychotherapie seien für Onlinetherapie jedenfalls nicht geeignet, findet sie. „Wir halten auch alternative Zulassungen für möglich, zum Beispiel als Medizinprodukt oder als Heilmittel“, erklärte Phillip Klein von der DGPPN-Taskforce E-Mental-Health.
Die Taskforce E-Mental-Health hat vorläufige Qualitätskriterien erarbeitet, um Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten aber auch Patienten eine erste Orientierung zu geben. Diese sollen aber noch mit weiteren Fachgesellschaften, Krankenkassen und Anbietern abgestimmt werden.
„Unser Ziel ist, dass Online-Interventionen, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, in Zukunft zulasten der Krankenkassen verschrieben werden können“, erklärte Klein, Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Vorstellbar sei ein Qualitätssiegel für Interventionen, die in Studien gezeigt haben, dass sie wirken. Außerdem müsse transparent sein, für welche Zielgruppe sie gedacht sind, welche Inhalte der Nutzer erwarten kann und wie die Intervention auf Krisensituationen reagiert. © PB/aerzteblatt.de

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