Politik
Kliniken können Personalvorgaben für Perinatalzentren nicht umsetzen
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Berlin – „Definitiv eine objektive Unmöglichkeit“ sieht das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) in den Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die 231 Perinatalzentren in Deutschland. Grund dafür, dass die Zentren die Vorgaben nicht umsetzen könnten, sei der Arbeitsmarkt, auf dem entsprechendes Fachpersonal schlicht nicht vorhanden sei. „Dieses Ergebnis einer Umfrage des DKI in den Zentren macht eine Änderung der G-BA-Richtlinie, die diese Vorgabe macht, dringend erforderlich“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Hintergrund ist die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) des G-BA. Sie ist Anfang 2014 in Kraft getreten und Mitte September 2015 geändert worden. Danach muss ab 2017 das Verhältnis von Frühgeborenen unter 1.500 Gramm zu Pflegekräften zu jeder Tages und Nachtzeit 1:1 für intensivtherapiepflichtige Frühgeborene und 1:2 für intensivüberwachungspflichtige Frühgeborene betragen.
Die DKG hatte nach der Überarbeitung der Richtlinie das DKI mit der sogenannten zweiten Perinatalbefragung beauftragt. Von den 231 Zentren bundesweit haben 143 Einrichtungen teilgenommen (Rücklaufquote: 62 Prozent).
„Die Perinatalzentren können weder aktuell beziehungsweise ab 2017 noch perspektivisch die Pflegepersonalschlüssel gemäß der Richtlinie vollumfänglich erfüllen“, schreibt das DKI in seiner Auswertung (Seite 102 des Berichtes).
Momentan gingen nur 42 Prozent der Perinatalzentren davon aus, die Personalschlüssel für intensivtherapiepflichtige Frühgeborene unter 1.500 Gramm ab 2017 zu erreichen. Für die intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen unter 1.500 Gramm erwarteten nur 57 Prozent der Perinatalzentren, den entsprechenden Personalschlüssel bis Anfang 2017 erfüllen zu können.
Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gelten die G-BA-Richtlinien aber als zwingend einzuhaltende Rechtsvorgaben. „Die Kliniken müssten flächendeckend die Aufnahme von Notfallgeburten verweigern, um nicht gegen die Vorgaben des G-BA zu verstoßen“, warnte Baum. Also müsse die Richtlinie des G-BA rechtzeitig noch in diesem Jahr so geändert werden, dass die Versorgung der rund 16.500 Frühchen auch in Zukunft rechtssicher möglich sei, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. © hil/aerzteblatt.de

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