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Ausland

Gericht: Französin erhält Sperma von verstorbenem Ehemann

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Paris – Erstmals haben Richter in Frankreich der Übersendung von eingefrorenem Sper­ma eines verstorbenen Franzosen an dessen Ehefrau zugestimmt. Die Richter machten eine Ausnahme, weil die 30-jährige Französin zuerst ihren Ehemann und anschließend ihr ungeborenes Kind verloren hatte, berichtet die Onlineausgabe der französischen Zeitung Le Monde. Das Verwaltungsgericht im nordfranzösischen Rennes habe der Übersendung des Spermas des verstorbenen Ehemannes nun zugestimmt.

Eine künstliche Befruchtung mit einer Samenspende ist in Frankreich bisher gesetzlich nur erlaubt, wenn sie von beiden Partnern gemeinsam beantragt wird. Eine Befruchtung mit dem eingefrorenen Samen eines Verstorbenen sowie der „Export“ des Spermas sind in Frankreich grundsätzlich verboten. © kna/aerzteblatt.de

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