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Ärzteschaft

Diabetes: Verbindliche medizinische Betreuung in Kitas und Schulen gefordert

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Berlin – Etwa 17.500 Kinder unter 14 Jahren haben Typ-1-Diabetes. Sie müssen auch in der Kita oder Schule täglich Blutzucker messen und Insulin spritzen. Manchmal brauchen sie noch weitere Unterstützung, um am Unterricht teilzunehmen. Der Berufs­verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert daher für diese Aufgabe flächendeckend Schul­ge­sundheits­pflegekräfte. Ihre Finanzierung sollen die Kranken­kassen übernehmen.

„Die Zahl junger Diabetiker steigt mit jedem Jahr“, sagte Thomas Fischbach, Prä­si­dent des BVKJ. Eine Klarstellung, wer die zusätzlichen Kosten für die Betreuung junger Diabetiker in Kitas und Schulen zu tra­gen habe, sei „dringend nötig“. Die derzeitige Regelung in Paragraf 14 Sozialgesetzbuch IX ist laut BVKJ unscharf, verschiedene Kostenträger würden sich gegenseitig die Zah­lungs­­pflicht zuschieben. Familien bliebe oft keine andere Wahl, als sich die Leistungen auf dem Klageweg zu erkämpfen.

Fischbach erläuterte, dass sich zurzeit viele Kinder­gär­­­­ten und Schulen weigerten, ein Kind mit Diabetes aufzunehmen. „Erzieher und Lehrer sagen, dass sie die Verant­wortung nicht übernehmen können. Dass sie nicht dafür ge­schult seien und dass sie Angst ha­ben, für eventuelle Fehler haften zu müssen“, so Fischbach.

Dem BVKJ zufolge hat der Bundesrat bereits angeregt, eine gesetzliche Klarstellung an das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) anzudocken. Das Gesetz soll Mitte November erstmals im Bundestag beraten werden und könnte voraussichtlich im März 2017 in Kraft treten. „Wir appellieren an die Länderkammer, nicht nur die Finanzierung endlich eindeutig zu regeln, sondern auch für die nötige gesetzliche Grundlage für die Implementierung von Gesundheitspflegekräften in Kitas und Schulen zu sorgen“, so Fischbach. © EB/aerzteblatt.de

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