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Ärzteschaft

Rheinland-Pfalz: Neuer Mustervertrag zur Kooperation von Pflegeheimen und Ärzten

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und die Pflege­gesell­schaft des Landes haben einen Mustervertrag zur Versorgung von Pflege­heim­bewoh­nern durch Haus- und Fachärzte geschlossen. Er dient als Grundlage für Kooperations­vereinbarun­gen zwischen Heimen und zugelassenen Ärzten. „Mithilfe dieses Mustervertrages wird Ver­tragsärzten ein Abschluss mit Pflegeheimen vor Ort deutlich erleichtert“, sagte Peter Heinz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV.

Ziel ist, Arzt-Pflegeheim-Kooperationen landesweit einheitlich und flächendeckend zu ver­einbaren und so die Versorgung der Bewohner zu verbessern. Der Mustervertrag legt da­für die Rahmenbedingungen fest. Er sieht regelmäßige Besuchszeiten durch die Ärzte vor, die für diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen zuständig sind. Die Pflegeeinrichtungen unterstützen ihn dabei durch feste Ansprechpartner, die auch an individuellen Fallbesprechungen teilnehmen.

„Pflegebedürftigkeit erschwert die Inanspruchnahme ambulanter Medizin“, hatte Ulrich Orlowski vom Bundesgesundheitsministerium auf einer gemeinsamen Tagung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) schon im Frühjahr vergangenen Jahres erklärt. Dies sei eine „Herausforderung für das System“.

Das im Jahresverlauf beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz sah deshalb unter ande­rem eine stärkere Förderung von Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen vor. Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenver­siche­rung (GKV) haben als Konkretisierung dieses Vorhabens eine Anlage „zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen“ zum Bundesmantelvertrag vereinbart. © hil/aerzteblatt.de

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