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Ausland

Niederlande will Recht auf Sterbehilfe für Ältere einführen

Donnerstag, 13. Oktober 2016

/dpa

Den Haag – Nach der Legalisierung der Sterbehilfe im Jahr 2002 denkt die nieder­län­dische Regierung über ein neues sensibles Gesetz nach: Ältere Menschen sollen Hilfe zum Suizid bekommen können, wenn sie der Meinung sind, ein „erfülltes Leben“ hinter sich zu haben. In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Minister für Ge­sundheit und für Justiz heißt es, dies müsse nach „gründlicher Überlegung“ der Kan­didaten sowie unter „strengen Bedingungen“ und „genauen Kriterien“ geschehen.

Ein entsprechendes Schreiben schickten Gesundheitsministerin Edith Schippers und Justizminister Ard van der Steur, beide von der rechtsliberalen Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD), auch an das Parlament. Zu den betreffenden Menschen heißt es darin, diese sähen „keine Möglichkeit mehr, ihrem Leben einen Sinn zu geben“, seien „tief betroffen vom Verlust ihrer Unabhängigkeit“ und fühlten sich „isoliert oder einsam vielleicht wegen des Verlusts eines geliebten Menschen“.

Sie seien zudem „überwältigt von einer vollständigen Müdigkeit und dem Verlust ihres Selbstwertgefühls“. Doch zur Beendigung ihres Lebens benötigten sie Hilfe. Ein „Sterbe­assistent“, jemand mit einem medizinischen Werdegang und einer Spezialausbildung, müsse daher nach eingehender Prüfung, ob es zum gewünschten Tod keine Alternative gebe, den Vorgang genehmigen. Danach müsse eine Sonderkommission den Fall erneut prüfen.

In den Niederlanden können Ärzte seit dem 1. April 2002 bei Befolgung strikter Kriterien und unter Überwachung seitens einer Kontrollkommission tödliche Injektionen verab­rei­chen. Diese Kommissionen berichteten über 5.516 Fälle von Sterbehilfe im Jahr 2015. Von diesen waren mehr als 70 Prozent krebskrank, 2,9 Prozent litten an Demenz oder Nervenkrankheiten.

Aktive Sterbehilfe durch den Arzt ist auch in Belgien und Luxemburg erlaubt. Voraus­setzung ist eine unweigerlich zum Tod führende Krankheit der Patienten sowie deren ausdrückliche Willensäußerung. Außerdem müssen die Betroffenen vollständig zu­rech­nungsfähig sein. Über die Zulässigkeit der Tötung entscheidet eine Kontrollkommission aus Ärzten, Juristen und Ethikbeauftragten.

Das Parlament muss noch über den Vorschlag abstimmen. © kna/afp/dpa/aerzteblatt.de

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