Ärzteschaft
Kaum Honorarsteigerung: Psychotherapeuten verärgert
Freitag, 14. Oktober 2016
Berlin – Ende September haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss auf eine Honorarerhöhung von 815 Millionen Euro für 2017 geeinigt. Dabei wurde auch der neue Orientierungswert festgelegt, der im Jahr 2017 um 315 Millionen Euro anwächst. Die Psychotherapeuten haben nun nachgerechnet – und sind unzufrieden.
Die vom Bewertungsausschuss beschlossene Steigerung des Orientierungswertes bedeute eine Einkommenssteigerung bei den Psychotherapeuten um lediglich 0,9 Prozent, hieß es gemeinsam von drei Psychotherapeutenverbänden. „Damit geht die Schere der Einkommen zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten weiter auseinander“, erklärte die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) Barbara Lubisch in einer Stellungnahme zum erzielten Ergebnis.
Von der prozentualen Steigerung profitierten diejenigen am meisten, die bisher auch schon die höchsten Umsätze haben. Außerdem schlügen sich die in regionalen Honorarverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erzielten Steigerungen der Gesamtvergütung um zwei bis vier Prozent nur beim Einkommen der somatisch tätigen Arztgruppen nieder, nicht bei den Psychotherapeuten.
„Dabei liegen die Psychotherapeuten ohnehin weit abgeschlagen an der untersten Stelle der Einkommensskala“, sagte Martin Kremser, Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). In den regionalen Vereinbarungen zwischen KVen und Kassen würden die Leistungsmengen der einzelnen Arztgruppen so angehoben, dass bei gleicher Arbeitszeit mehr Leistungen vergütet werden. Anders in der Psychotherapie: Die Gespräche seien mit Mindestzeiten versehen und könnten nicht zeitlich verdichtet werden, heißt es.
Die Honorarmisere der Psychotherapeuten wird nach Ansicht der Psychotherapeuten auch durch das aktuelle Praxispanel des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) auf der Grundlage der Honorarentwicklung der Jahre 2010 bis 2013 untermauert. Demnach weist der durchschnittliche Jahresüberschuss (alle Einnahmen abzüglich Praxiskosten) je Praxisinhaber in diesem Zeitraum eine Steigerung von insgesamt 4,4 Prozent auf.
Die Überschüsse der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dagegen sind in diesem Zeitraum um 5,1 Prozent gefallen, die der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können nur ein minimales Plus von 0,3 Prozent verbuchen.
Die absoluten Werte zeigen demnach: Die Psychotherapeuten erreichen 2013 mit 65.877 Euro und die Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit 70.710 Euro gerade mal die Hälfte des Überschusses von 145.415 Euro, der über alle Leistungserbringer ermittelt wurde. „Die von der Politik immer wieder geforderte Förderung der sprechenden Medizin ist bisher ein reines Lippenbekenntnis“, betonte Uwe Keller, Vorsitzender der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP). © EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.