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Ärzteschaft

Zu hohe Kosten oder Lieferengpässe: Krebsmedikamente für viele Patienten nicht rechtzeitig zugänglich

Sonntag, 16. Oktober 2016

Leipzig – Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hat bei ihrer Jahrestagung in Leipzig ihre Forderung erneuert, Liefer- und Versorgungsengpässen von etablierten, oft lebenswichtigen Arzneimitteln künftig zu vermeiden, auch mit Hilfe neuer strafrechtlicher Regelungen.

„Wir können es nicht zulassen, dass es aufgrund von Qualitätsproblemen in der Produktion zu bedrohlichen Liefer- und konsekutiven Versorgungsengpässen kommt, die zulasten unserer schwer kranken Patienten gehen“, sagte Carsten Bokemeyer vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO, bei der gemeinsamen Jahrestagung der deutschsprachigen Fachgesellschaften in Leipzig.

Bokemeyer forderte die Politik auf, verbindliche Register mit unverzichtbaren Arzneimitteln zu implementieren, eine Vorratshaltung für drei Monate mit Strafandrohung für den Hersteller sicherzustellen und die Möglichkeiten für Arzneimittelimporte bei Versorgungsmängeln zu erleichtern. „Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung ist aus Sicht der DGHO eine ethische Verpflichtung, der der Gesetzgeber und auch die pharmazeutischen Unternehmen nachkommen müssen“, sagte Bokemeyer.

Stammzelltransplantationen wegen Arzneimittelengpässen verschoben
In 2015/2016 seien zum Beispiel mehrfach über längere Zeit Lieferengpässe für Melphalan aufgetreten, so dass an mehreren Zentren bei Patienten mit multiplem Myelom Therapieschemata hätten verändert und autologe Stammzelltransplantation hätten verschoben werden müssen.

Dieser konkrete Engpass sei inzwischen behoben, das grundsätzliche Problem aber bleibe, wenn zum Beispiel wie im Fall von Melphalan Arzneimittel weltweit nur noch an einer Produktionsstätte hergestellt würden. Hier müssten auch die Arzneimittelpro­duzenten in die Verantwortung zur Vorbeugung und Vermeidung von Lieferengpässen einbezogen werden.

Bei Etopophos, das seit August dieses Jahres nicht mehr lieferbar sei, gebe es unter Mitwirkung der DGHO Empfehlungen zur Verwendung der Restbestände, die den Produktionsstopp abmildern sollten. Etopophos werde zum Beispiel bei pädiatrischen Krebspatienten und bei Keimzelltumoren verwendet, wegen unterschiedlicher Löslichkeitseigenschaften der Wirksubstanz in Arzneimitteln sei es nicht einfach ersetzbar. Im Fall von Etopophos sei die Ursache, dass die Grundsubstanz aus dem Himalaya-Maiapfel gewonnen werde, der seit kurzer Zeit dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliege und nicht mehr exportiert werden dürfe.

Zentralisierte Lieferung von Zytostatika „hoch problematisch
Die DGHO fordert außerdem, die aktuellen Ausschreibungen der zentralisierten Lieferung von Zytostatika durch die Krankenkassen zurückzunehmen. Bokemeyer wies auf die vielen organisatorischen Probleme wie unterschiedliche Bestellsysteme, verschiedene Lieferzeiten und Applikationssysteme hin.

„Es ist unklar, wie die notwendige Qualitätskontrolle organisiert werden kann“, sagte Bokemeyer bei der Pressekonferenz der Tagung. Die Zubereitung von Zytostatika sei komplex, die räumliche Nähe der Apotheken zu den Kliniken und Praxen wichtig, um eine schnelle und sichere Lieferung zu garantieren. „Der Wunsch nach Kostenersparnis der Krankenkassen ist nachvollziehbar, aber diese Kostenersparnis darf nicht die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit gefährden, die zentralisierte Lieferung ist hoch problematisch“, so Bokemeyer.

Während bei Krebsmedikamenten mit abgelaufenen Patenten ökonomische Anreize zur Produktion häufig fehlten, habe es bei den patentgeschützten teilweise eine Kosten­explosion gegeben, so dass viele Patienten sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten könnten. „Wir haben einerseits enorme Fortschritte bei den medikamentösen Therapien von hämatologischen Erkrankungen und soliden Tumoren und andererseits zunehmende Unterschiede in der Zugänglichkeit zu solchen Arzneimitteln“, sagte Michael Hallek, Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Innere Medizin I am Uniklinikum Köln. Dies gelte auch innerhalb der Europäischen Union (EU).

Große Unterschiede in der EU beim Zugang zu Medikamenten
Es dürfe nicht sein, dass ein 90jähriger Tumorpatient in einem EU-Land eine Krebs­therapie mit Kosten in sechsstelliger Höhe pro Jahr erhalten könne und für ein Kind mit einem behandelbaren Lymphom in einem anderen EU-Land das Geld für die Behandlung fehle, sagte Hallek.

Solche Unterschiede im Zugang zu Medikamenten gebe es zum Beispiel zwischen mittel- und osteuropäischen Ländern, aber auch in Südeuropa wie Portugal. „An dieses zynische Grundgeschehen haben sich Ärzte und allgemeine Öffentlichkeit gewöhnt, das darf nicht sein“, sagte Hallek.

„Die Ärzteschaft war in diesem Punkt zu lange geduldig.“ Es müsse auch auf EU-Ebene, eine neue Debatte über die Zugänglichkeit zu Medikamenten geben. „Wir Ärzte müssen auf Basis des aktuellen medizinischen Wissens und nach bestem Können und Gewissen entscheiden, aber eben nicht aufgrund ökonomischer Vorgaben.“

© nsi/aerzteblatt.de

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