Medizin
EMA: Metformin auch bei eingeschränkter Nierenfunktion sicher
Sonntag, 16. Oktober 2016
London – Metformin, das Erstmedikament zur Behandlung des Typ 2-Diabetes und eines der am häufigsten eingesetzten Antidiabetika, darf künftig auch an Patienten mit mäßig eingeschränkter Nierenfunktion verordnet werden. Die europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) will den Grenzwert der glomerulären Filtrationsrate (GFR) von 60 auf 30 ml/min/1,73m2 senken.
Metformin wird im Körper nicht verstoffwechselt und unverändert über die Nieren ausgeschieden. Störungen der Nierenfunktion führen deshalb zu einem Anstieg der Plasmawerte. Überdosierungen begünstigen die Entwicklung einer Laktatazidose. Die Angst vor dieser lebensgefährlichen Komplikation hat dazu geführt, dass Metformin bei einem Abfall der Nierenfunktion nicht mehr eingesetzt werden kann.
Die Grenze lag lange bei einer GFR von 60 ml/min. Da die Nephropathie eine häufige Spätkomplikation des Typ 2-Diabetes ist, waren nicht wenige Patienten von der Einschränkung betroffen. Eine Reihe von Studien hat in den letzten Jahren gezeigt, dass das Risiko einer Laktatazidose bei einer mäßigen Einschränkung der Nierenfunktion noch nicht erhöht ist.
Die Arzneimittelagenturen haben deshalb teilweise die Gegenanzeigen abgeschwächt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrachtet seit dem letzten Jahr einen Einsatz bis zu einer GFR von 45 ml/min für sicher, sofern keine anderen Erkrankungen bestehen, die das Risiko für eine Laktatazidose erhöhen. Die FDA zog im April diesen Jahres die GFR-Grenze ebenfalls bei 45 ml/min, erlaubt dann aber bei einer allmählichen Verschlechterung der Nierenfunktion den Einsatz bis zu einer GFR von 30 ml/min.
Die EMA will jetzt den Einsatz bis zu einem Abfall der GFR auf 30 ml/min erlauben, rät aber zu einer Dosisminderung. Die Fachinformationen sollen zudem die Risikofaktoren für eine Laktatazidose genau benennen, damit Metformin bei den ersten Warnzeichen noch rechtzeitig abgesetzt werden kann.
Einige fixe Kombinationsprodukte dürften auch in Zukunft nicht bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion verordnet werden, weil für den zweiten Wirkstoff bereits eine Gegenanzeige besteht. Für Kombinationen mit Dapagliflozin liegt die Grenze bei 60 ml/min. Diese gilt auch für den Therapiebeginn von Kombinationen mit Canagliflozin oder Empagliflozin. Diese Mittel dürfen aber weiter verordnet werden, wenn die GFR unter der Behandlung langsam abfällt. Die Grenze beträgt dann 45 ml/min. © rme/aerzteblatt.de

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