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Politik

Samenspende: Bundesweites Register geplant

Montag, 17. Oktober 2016

/dpa

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ein Register für Samenspender auf­bauen, damit Kinder aus künstlicher Befruchtung immer die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können. Zu jeder Spende sollen Samenbanken künftig den Namen und den Vornamen sowie Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Spenders speichern müssen, geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Samen­banken dürften demnach den Samen nur noch an reproduktionsmedizinische Einrichtungen übergeben, die ihrerseits verpflichtet sind, die Daten der Mutter und des Kindes festzuhalten. Aus diesen Angaben solle bei dem in Köln ansässigen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Samen­spen­der­register entstehen, das die Daten zu jedem erzeugten Kind 110 Jahre lang speichern muss.

Weder der Spender noch die gesetzlichen Eltern des Kindes sollen selbst Anspruch da­rauf haben, voneinander zu erfahren. Bloß dem Kind werde dieser Anspruch einge­räumt, ab seinem 16. Lebensjahr dürfe es ihn dann auch nur noch selbst wahrnehmen. Kind und Samenspender sollten die Informationen gleichzeitig bekommen, sodass sich auch der leibliche Vater auf eine Begegnung einstellen könne.

Das im Koalitionsvertrag anvisierte Projekt sei „in der Ressortab­stimmung“, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Damit die Spenden­bereit­schaft nicht abnimmt, will Gröhe laut Rheinischer Post klarstellen, dass Samenspender rechtlich nicht zu Vätern erklärt werden können – und damit vor Unterhalts- und weiteren Ansprüchen geschützt sind.

Durch eine anonyme Samenspende gezeugte Kinder können von der Reproduktions­klinik Auskunft über ihren biologischen Vater verlangen, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2015 entschieden. In Deutschland sollen nach Schätzungen seit den 1970er-Jahren etwa 100.000 Kinder durch künstliche Befruchtung oder den Samen von Spendern geboren worden sein. © dpa/EB/aerzteblatt.de

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