Vermischtes
Vergleich beendet Rechtsstreit wegen Brustimplantaten
Dienstag, 18. Oktober 2016
Karlsruhe – Eine angehende Polizistin aus Baden muss kein Gerichtsverfahren wegen ihrer Brustimplantate mehr fürchten und kann ihre Ausbildung ungehindert fortsetzen. „Wir sind uns einig geworden“, sagte heute der Anwalt der jungen Frau, Stefan Spreter. Seine Mandantin und die Hochschule für Polizei hätten einem Vergleich zugestimmt. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe müsse den Vergleichsvorschlag noch in Beschlussform „gießen“ und nochmals die Zustimmung der Parteien einholen. Dann ist das für den 9. November anberaumte Hauptsacheverfahren vom Tisch, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Im Rahmen des Vergleichs hätten sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Implantate für die Laufbahn der Frau bei der Polizei nicht mehr als Hindernis thematisiert würden, sagte Spreter. Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert war auf etwas mehr als 6.000 Euro festgesetzt worden. Das Innenministerium bestätigte die Punkte im Wesentlichen, ein Sprecher betonte aber, dass die Frau noch ein Tattoo entfernen müsse und dafür einzelne Nachweise noch vorgelegt werden müssten.
Vorangegangen war ein monatelanger Zwist zwischen der jungen Frau und dem Land um den Zugang zum Polizeidienst. Das Land hatte die Bewerberin trotz eines erfolgreichen Auswahltests abgelehnt, weil Brustimplantate nach dem damaligen Verständnis ein pauschales Hindernis für diese Laufbahn waren. Daraufhin hatte sich die Frau ihren Ausbildungsplatz vor dem VG Karlsruhe vorläufig erstritten.
Das Land rückte angesichts neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu modernen Silikonkissen von seiner Haltung ab. Der Vergleich soll einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit ziehen. Bundesweit hatten Gerichte in ähnlichen Fällen bereits zugunsten der Bewerberinnen geurteilt. © dpa/aerzteblatt.de

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