NewsPolitikHepatitis C: IQWiG findet Anhaltspunkt für Zusatznutzen für neue Wirkstoffkombination
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Hepatitis C: IQWiG findet Anhaltspunkt für Zusatznutzen für neue Wirkstoffkombination

Dienstag, 18. Oktober 2016

/dpa

Köln – Die Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir (Handelsname Epclusa) bietet Patienten mit chronischer Hepatitis C möglicherweise einen Vorteil bei zwei von zehn In­dikationen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). In einer frühen Nutzenbewertung fand das Institut für acht von zehn Fragestellungen keinen Zusatznutzen gegenüber der jeweiligen zweck­mäßigen Vergleichstherapie mangels geeigneter Studiendaten. Für eine Fragestellung konnten die Forscher aber einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen, für eine weitere einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen finden.

Hepatitis C wird laut IQWiG durch eine Infektion mit einem RNA-Virus verursacht, von dem es mehrere Genotypen gibt. Die Therapie hängt unter anderem davon ab, ob die Patienten bereits eine Zirrhose haben und ob diese kompensiert oder dekompensiert ist – ob also das noch nicht erkrankte Lebergewebe die Funktion des Organs aufrecht­er­hal­ten kann oder dafür nicht mehr ausreicht.

Daher hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) acht Gruppen von Patienten definiert und zwei davon weiter in Unter­gruppen aufgeteilt, sodass die IQWiG-Wissen­schaftler insgesamt zehn Frage­stellungen zu bearbeiten hatten. Die zweckmäßigen Vergleichstherapien bestehen bei neun Indikati­onen aus anderen antiviralen Therapien und bei Patienten mit den Geno­typen 2 bis 6 und dekompensierter Zirrhose aus einer patientenindividuell optimierten Behandlung zur Linderung von Symptomen wie Schmerzen und zur Verbesserung der Lebensqualität.

Für Patienten, die mit Viren des Genotyps 2 infiziert sind, konnten die Forscher einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen finden. Dazu werteten sie Daten aus der Studie ASTRAL-2 aus, in der Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirr­hose zwölf Wochen antiviral in beiden Armen behandelt wurden.

Allerdings sei die Aus­sagekraft der Ergebnisse eingeschränkt, da die Therapie im Vergleichsarm nicht gemäß Sofosbuvir-Zulassung auf 24 Wochen verlängert wurde, so die Wissenschaftler. Negativ hätte sich auch die fehlende Auswertung zum Endpunkt „dauerhaftes virologisches An­sprechen“ 24 Wochen nach Therapieende ausgewirkt. Dem IQWiG lagen nur Daten zum virologischen Ansprechen zwölf Wochen nach Therapieende vor.

Bei der Auswertung fanden die Forscher in den Endpunktkategorien Mortalität und ge­sund­­heits­bezogene Lebensqualität keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Studienarmen. Bei der Morbidität ergab sich für Männer ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen der neuen Kombination, für Frauen dagegen nicht. Hier gilt das dauerhafte virologische Ansprechen als hinreichend valides Surrogat für den patienten­relevanten Endpunkt Leberzellkrebs. Bei zwei Nebenwirkungen – Ermüdung und psychia­trische Er­krankungen – zeigte sich zudem ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden der neu­en Kombination in der gesamten Studienpopulation. „Insgesamt gibt es daher für die­se Indikation einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Sofosbu­vir/­Vel­patasvir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie“, so die Wissen­schaft­ler.

Um den Zusatznutzen für Patienten mit Virus-Genotyp 3 zu bewerten, analysierte das Institut Daten aus der Studie ASTRAL-3. Darin wurde eine 12-wöchige Behandlung mit der neuen Wirkstoffkombination mit einer 24-wöchigen antiviralen Vergleichstherapie ver­glichen.

Durch die unterschiedlichen Behandlungsdauern und unterschiedlichen Beobachtungs­zeiträume sind die Daten dem Institut zufolge zu vielen Endpunkten nicht sinnvoll aus­wert­bar. Deshalb konnten die Wissenschaftler höchstens Anhaltspunkte ableiten. Diese ergaben beim dauerhaften virologischen Ansprechen einen Vorteil der neuen Wirkstoff­kombination gegenüber der Vergleichstherapie. Beim Endpunkt „Abbruch wegen uner­wün­schter Ereignisse“ fanden die Forscher zudem Anzeichen für einen geringeren Scha­den. Für andere Endpunkte konnten sie jedoch keine Aussagen treffen. „Insgesamt er­gibt sich daraus ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen der neuen Wirkstoffkom­bina­ti­on, der aber nicht quantifizierbar ist“, lautet deshalb ihr Fazit.

Für Patienten, die mit Viren des Genotyps 1 infiziert sind, und solche ohne Zirrhose, die mit Viren des Genotyps 4 infiziert sind, lagen dem IQWiG lediglich nicht adjustierte histo­rische Vergleiche vor. Aussagen zum Zusatznutzen wären auf dieser Basis nur dann mög­lich, wenn die beobachteten Effekte so groß wären, dass sie nicht auf einer syste­matischen Verzerrung beruhen können. Solche sogenannten dramatischen Effekte konnten die Wissenschaftler aber nicht feststellen.

Für die übrigen vier Indikationen hatte der Hersteller Daten zur neuen Wirkstoff­kombi­na­tion eingereicht, nicht aber zu den entsprechenden zweckmäßigen Vergleichs­therapien. „Auf dieser Basis lässt sich für die Fragestellungen der Nutzenbewertung kein Zusatz­nutzen ableiten“, so die IQWiG-Wissenschaftler. © hil/sb/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER