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apoBank informiert zu Sektoruntersuchungen durch Bundeskartellamt
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Düsseldorf – Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat einen Themenservice zusammengestellt, um Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte über die Sektoruntersuchung durch das Bundeskartellamt zu informieren. Die apoBank rät Kliniken zudem, sich ausführlich mit Inhalt und Verlauf dieser Prüfungen zu beschäftigen.
„Mit der aktuellen Sektoruntersuchung stehen die Akteure auf dem Gesundheitsmarkt einmal mehr im Spannungsfeld unterschiedlicher Vorgaben“, sagte Michael Gabler, Leiter Firmenkunden der apoBank. So hätten viele Krankenhausbetreiber in den vergangenen Wochen ein so genanntes „Auskunftsverlangen“ des Bundeskartellamts erhalten.
Bereits Ende Mai hatte die Behörde eine Sektoruntersuchung angekündigt, mit der sie Einblick in die wettbewerblichen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser erhalten will.
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Vergleichbar mit Untersuchungen im Lebensmittel-Einzelhandel oder im Tankstellenmarkt darf das Kartellamt laut apoBank hierbei detaillierte Einsicht in die Unternehmen nehmen. Für die Betroffenen seien die Untersuchungen schwer einzuordnen. Denn sie beträfen auch Kooperationsverträge und Geschäftsvorfälle.
„Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs sind Kooperationen zum Nutzen des Patienten jedoch ausdrücklich gewollt und ein geeignetes Instrument, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern“, so Gabler. © hil/sb/aerzteblatt.de

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