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Verbände wollen bessere medizinische Hilfe für Flüchtlinge

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Berlin – Verbände haben den Bundestag aufgefordert, die medizinische Situation von Flüchtlingen zu verbessern. Das Deutsche Kinderhilfswerk sprach sich heute in Berlin dafür aus, Flüchtlingskindern den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psychosozialer Versorgung sicherzustellen.

Nach Ansicht des Hilfswerks widersprechen die bisherigen Regelungen der UN-Kinder­rechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchst­maß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Der Bundestag berät heute Abend über eine bessere Versorgung von Flüchtlingen. Dazu gibt es je einen Antrag der Fraktion der Linken und der Grünen.

„Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte“, meint der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kin­derhilfswerks, Holger Hofmann. Dieser Zugang müsse bundesweit einheitlich sicher­ge­stellt sein. Derzeit ähnele die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie.

Manche Bundesländer hätten eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schaffe, manche lehnten sie ab, viele dächten noch darüber nach. „Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medi­zi­nischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme“, so Hof­mann.

Die Ärzteorganisation IPPNW veröffentlichte unterdessen wegen „kontinuierlicher Ver­schär­fungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“ eine Handreichung, die Hilfe bieten solle, um bedürftige Geflüchtete zu schützen. Abschiebungen in Deutschland seien wieder trauriger Alltag für viele Geflüchtete aus „sogenannten sicheren Herkunftsländern“. Viele Ärzte, Schwestern, Pfleger und Therapeuten gerieten in einen schwierigen Konflikt, wenn sie sich zwischen Patientenwohl und vermeintlicher Staatsräson entscheiden sollten. Es bestehe große Unsicherheit und Hilflosigkeit, sich in einer solchen Situation adäquat zu verhalten.

Ärzte sollten Geflüchtete zudem nach bestem Wissen und Gewissen behandeln und schützen. Bedeutend sei in einer drohenden Abschiebesituation nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand, sondern auch die Prognose der Erkrankung. Aufgrund der Ver­schärfung des Asylrechtes sei eine Dokumentation der Krankengeschichte von großer Bedeutung. © kna/aerzteblatt.de

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