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Politik

Innovationsfonds: G-BA trifft erste Entscheidungen

Freitag, 21. Oktober 2016

Berlin – Seit langem wird in der Gesundheitsbranche darauf gewartet, dass der Ge­mein­same Bundesausschuss (G-BA) die ersten Projekte beschließt, die aus dem Innova­tions­fonds gefördert werden. Die ersten Beschlüsse wurden gestern gefasst, wie der G-BA heute zwar mitteilte. Viel mehr Informationen gab das Gremium aber nicht bekannt.

Unklar ist nach wie vor, wie viele Projekte gefördert werden. Auch aus welchen Themen­ge­bieten diese stammen und wie hoch die einzelnen Fördersummen ausfallen, bleibt bis­lang geheim. Zunächst würden die Antragsteller schriftlich über die Beschlüsse infor­miert, hieß es vom G-BA. Danach würden dann die Förderbescheide ausgestellt. „So­bald diese wirksam sind, werden die geförderten Projekte auf den Internetseiten des Innovationsaus­schus­ses veröffentlicht werden“, schreibt das Gremium. Wann das sein wird, dazu gab es auf Nachfrage keine Auskunft.

Der G-BA hat seit dem 1. Januar 2016 den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der ge­setzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorge­sehe­ne Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel sollen für die För­derung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 25 Prozent der Mittel für die För­derung der Versorgungsforschung.

Die im Rahmen der ersten Förderwelle zur Verfügung stehenden Mittel sollen laut G-BA voll ausgeschöpft werden. Das insgesamt beantragte Fördervolumen beläuft sich auf 880 Millionen Euro. Dies übersteigt die tatsächlich in 2016 zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen um ein Vielfaches. © may/EB/aerzteblatt.de

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