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Ärzteschaft

Compliance-Report zu Vergabevorwürfen: Gassen handelte rechtens

Freitag, 21. Oktober 2016

Berlin – Der Vorwurf wog schwer: Anfang der Woche schrieb das Handelsblatt, der Vor­standsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, habe eigenmächtig und ohne einen „erforderlichen Vorstandsbeschluss“ für eine poli­ti­sche Beratungsfirma knapp 40.000 Euro ausgegeben. Gassen wies die Vorwürfe um­gehend zurück. Ein Bericht des KBV-Compliance-Beauftragten, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, untermauert nun die Darstellung Gassens.

Demnach spreche der Wortlaut der internen Regelungen in der KBV sowie den ge­setz­li­chen Vorgaben eher dafür, dass „ein Vorstandsbeschluss nicht erforderlich ist“, heißt es. Eine Beschaffung durch ein Mitglied des Vorstandes sei weder durch die Geschäftsord­nung des Vorstandes, noch durch die Geschäftsordnung der Dienststelle, noch durch die Beschaffungsordnung oder die Satzung ausdrücklich geregelt, schreibt der Compli­ance-Beauftragte.

Zwar sei das allgemeine Vergaberecht einzuhalten, das sei nach einem Gutachten der KPMG Rechtsanwalts­gesell­schaft, aber auch „vertretbar“ erfolgt. Ein Anfangsverdacht auf eine Straftat – wie etwa Untreue – kann der Compliance-Beauftragte genauso wenig erkennen, wie eine Haftung der KBV. Allerdings bestünden im Rahmen der Abrechnung der Reisekosten Unstimmigkeiten in den Belegen, die im Rahmen einer Rechnungs­korrek­tur richtig gestellt werden müssten, heißt es. Darüber hinaus empfiehlt der Beauf­tragte, Mängel und Unklarheiten in den internen Regelungen der KBV abzustellen.

Das Handelsblatt hatte zum Wochenbeginn berichtet, der KBV-Chef habe die Politik­agen­tur Miller & Meier Consulting GmbH beauftragt, „obwohl keine Verträge vorgelegt werden konnten, die jeweils abgerechneten Reisekosten nicht den Belegen entspra­chen" und „keine prüfbaren Leistungsbeschreibungen vorgelegen“ hätten. Dies gehe aus einem Bericht der Innenrevision der KBV hervor. Zudem hätte eine Vergabever­fah­ren stattfinden müssen, da das Auftragsvolumen 20.000 Euro überschritten habe. © may/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Samstag, 22. Oktober 2016, 23:55

Etwas voreilig

Zwangsbeiträge der Vertragsärzte zu verwenden, persönliche Interessen gegenüber anderen gewählten Vertretern der Ärzteschaft besser durchsetzen zu können. Das ist Gassens Privatvergnügen und von ihm deshalb ach privat zu bezahlen - er kann es ja gern von der Steuer absetzen
LNS
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