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OPS 2017: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung
Mittwoch, 26. Oktober 2016
Köln – Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information – kurz: DIMDI – hat die endgültige Fassung der Version 2017 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 362 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen.
Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können laut DIMDI mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden.
Neu strukturiert wurde dem DIMDI zufolge zum Beispiel der Bereich Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen (5-38a). Änderungen gab es zudem an den Kodierungen für CAD-CAM-Prothesen an den Gelenken. Ebenfalls überarbeitet wurden die Operationen an der Vulva. Neu aufgenommen ist ein Kodebereich für spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst.
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Das Institut wies darauf hin, dass neben inhaltlichen Neuerungen auch die Anwendung erleichtert wurde. Auf vielfachen Wunsch der Nutzer habe das DIMDI in der Onlineversion des OPS eine Gruppengliederung neu aufgenommen. Außerdem wurde die Onlinefassung in Bezug auf die Barrierefreiheit weiter verbessert.
Der OPS ist eine Grundlage für das pauschalierende Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis Related Groups) und für das PEPP-Entgeltsystem (Pauschalierte Entgelte in Psychiatrie und Psychosomatik). Das DIMDI gibt ihn jährlich neu heraus. Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPS verschlüsselt werden.
In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind verpflichtet, Operationen und Prozeduren nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu kodieren; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern gemeinsam vereinbart.
Die Kodierung erfolgt auf Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Arbeit mit dem OPS in der Praxis.
© EB/aerzteblatt.de

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