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OPS 2017: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Köln – Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information – kurz: DIMDI – hat die endgültige Fassung der Version 2017 des Operationen- und Prozedu­ren­schlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 362 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhaus­leistun­gen.

Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fach­leu­ten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können laut DIMDI mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden.

Neu strukturiert wurde dem DIMDI zufolge zum Beispiel der Bereich Endovaskuläre Im­plan­tation von Stent-Prothesen (5-38a). Änderungen gab es zudem an den Kodierungen für CAD-CAM-Prothesen an den Gelenken. Ebenfalls überarbeitet wurden die Operatio­nen an der Vulva. Neu aufgenommen ist ein Kodebereich für spezialisierte palliativmedi­zinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst.

Das Institut wies darauf hin, dass neben inhaltlichen Neuerungen auch die Anwendung erleichtert wurde. Auf vielfachen Wunsch der Nutzer habe das DIMDI in der Onlinever­si­on des OPS eine Gruppengliederung neu aufgenommen. Außerdem wurde die Online­fassung in Bezug auf die Barrierefreiheit weiter verbessert.

Der OPS ist eine Grundlage für das pauschalierende Vergütungssystem G-DRG (Ger­man Diagnosis Related Groups) und für das PEPP-Entgeltsystem (Pauschalierte Entgel­te in Psychiatrie und Psychosomatik). Das DIMDI gibt ihn jährlich neu heraus. Operatio­nen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPS verschlüsselt werden.

In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheit­li­chen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Ärzte und Doku­men­­tare in den Krankenhäusern sind verpflichtet, Operationen und Prozeduren nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu kodieren; in psychiatrischen und psychoso­ma­tischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psycho­so­matik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwal­tungs­partnern gemeinsam vereinbart.

Die Kodierung erfolgt auf Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zu­gehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Arbeit mit dem OPS in der Praxis.

© EB/aerzteblatt.de

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