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Ärzteschaft

Weltärztebund warnt vor Cyberattacken auf Gesundheits­einrichtungen

Mittwoch, 26. Oktober 2016

/dpa

Berlin/Taipeh – Die Delegierten des Weltärztebundes (WMA) haben bei ihrer 67. Gene­ral­ver­sammlung in Taipeh auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) vor Cyber­an­griffen auf Gesundheitseinrichtungen gewarnt. Die bisherigen Sicherheitsstandards rei­chen nach Ansicht des WMA nicht aus, um der Cyberkriminalität entgegenzutreten. Da­her rief der WMA Regierungen und zuständige Behörden dazu auf, geeignete Schutz­maßnahmen zu entwickeln. Auch Ärzten müsse die Gefahr von Cyberangriffen bewusst sein, betonten die Delegierten.

Auf die Gefahr von Hackerattacken auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen hatte schon der 118. Deutsche Ärztetag 2015 gewarnt. Das Gesundheitsnetz sei ein hoch sen­sibles Netz. Daher könne ein Angriff schnell zu einer Gefährdung und Verängstigung der Bevölkerung führen. „Deshalb sollte gerade dieses Netz besonderen Schutz erfahren“, heißt es in dem Entschließungsantrag der Ärztetagsdelegierten.

Der WMA verabschiedete auf seiner Generalversammlung eine Reihe weiterer Stellung­nahmen und Deklarationen: An erster Stelle verurteilte er Angriffe auf Gesundheits­ein­rich­tungen, Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Patienten in Syrien. Alle Staaten müssten die internationalen Gesetze zum Schutz des medizinischen Personals sowie von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen einhalten, erklärten die Dele­gierten. Nach Angaben der BÄK wurden seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien circa 270 Gesundheitseinrichtungen angegriffen und 760 Mitarbeiter getötet.

Im Kampf gegen Übergewicht bei Kindern fordert der WMA neben Werbebe­schränkun­gen auch höhere Steuern auf Lebensmittel mit geringem Nährstoffgehalt und zuckerhal­tige Getränke. Die Schulen sollten körperliche Aktivitäten stärker fördern und mit Ernäh­rungsexperten zusammenarbeiten.

In der sogenannten Deklaration von Taipeh gibt der WMA Ärzten außerdem ethische Empfehlungen für die Sammlung und Verwendung von identifizierbaren Gesundheits­da­ten und biologischem Material in Gesundheitsdatenbanken und Biobanken. Besonders betont wird dabei das Recht auf Autonomie, Datenschutz und Vertraulichkeit. Die Dekla­ration wurde in einem vierjährigen Prozess von einer WMA-Arbeitsgruppe vorbereitet, der auch die BÄK angehörte. © hil/aerzteblatt.de

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