Ärzteschaft
Weltärztebund warnt vor Cyberattacken auf Gesundheitseinrichtungen
Mittwoch, 26. Oktober 2016
Berlin/Taipeh – Die Delegierten des Weltärztebundes (WMA) haben bei ihrer 67. Generalversammlung in Taipeh auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) vor Cyberangriffen auf Gesundheitseinrichtungen gewarnt. Die bisherigen Sicherheitsstandards reichen nach Ansicht des WMA nicht aus, um der Cyberkriminalität entgegenzutreten. Daher rief der WMA Regierungen und zuständige Behörden dazu auf, geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Auch Ärzten müsse die Gefahr von Cyberangriffen bewusst sein, betonten die Delegierten.
Auf die Gefahr von Hackerattacken auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen hatte schon der 118. Deutsche Ärztetag 2015 gewarnt. Das Gesundheitsnetz sei ein hoch sensibles Netz. Daher könne ein Angriff schnell zu einer Gefährdung und Verängstigung der Bevölkerung führen. „Deshalb sollte gerade dieses Netz besonderen Schutz erfahren“, heißt es in dem Entschließungsantrag der Ärztetagsdelegierten.
Der WMA verabschiedete auf seiner Generalversammlung eine Reihe weiterer Stellungnahmen und Deklarationen: An erster Stelle verurteilte er Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen, Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Patienten in Syrien. Alle Staaten müssten die internationalen Gesetze zum Schutz des medizinischen Personals sowie von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen einhalten, erklärten die Delegierten. Nach Angaben der BÄK wurden seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien circa 270 Gesundheitseinrichtungen angegriffen und 760 Mitarbeiter getötet.
Im Kampf gegen Übergewicht bei Kindern fordert der WMA neben Werbebeschränkungen auch höhere Steuern auf Lebensmittel mit geringem Nährstoffgehalt und zuckerhaltige Getränke. Die Schulen sollten körperliche Aktivitäten stärker fördern und mit Ernährungsexperten zusammenarbeiten.
In der sogenannten Deklaration von Taipeh gibt der WMA Ärzten außerdem ethische Empfehlungen für die Sammlung und Verwendung von identifizierbaren Gesundheitsdaten und biologischem Material in Gesundheitsdatenbanken und Biobanken. Besonders betont wird dabei das Recht auf Autonomie, Datenschutz und Vertraulichkeit. Die Deklaration wurde in einem vierjährigen Prozess von einer WMA-Arbeitsgruppe vorbereitet, der auch die BÄK angehörte. © hil/aerzteblatt.de

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