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Ärzteschaft

Streit um die Osteopathie

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Berlin/Boppard – Bei der Diskussion um das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz ist hinter den Kulissen ein scharfer Streit zwischen Osteopathie-Verbänden auf der einen Seite und der Ärzteschaft sowie den Physiotherapeuten andererseits entbrannt.

Zusammengefasst geht es darum, dass die Osteopathie-Verbände sich dagegen wehren, dass das von ihnen vertretene Verfahren in den Katalog der krankengym­nastischen Behandlungstechniken aufgenommen und Pflichtgegenstand der Physiotherapie-Ausbildung wird. Sie fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier ein Berufsgesetz für Osteopathen.

Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnt Matthias Psczolla, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).

Die DGMM hatte bereits im Januar 2016 gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) umrissen, welchen Stellenwert osteopathische Verfahren haben sollten und wie sie in die Behandlungskette aufgenommen werden könnten. „‘Osteopathische Therapie‘ ist eine Ergänzung und Erweiterung der ‚Manuellen Therapie‘, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmittel oder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht gemeinsam abdecken könnten“, heißt es darin.

„Der augenblickliche Verstoß der Osteopathie-Verbände dagegen ist ein scharfer Angriff gegen die Expertise von Ärzten und Physiotherapeuten, die man in der politischen Lobbyarbeit als unfähig darstellt, die Bevölkerung adäquat zu versorgen“, sagte Psczolla dem Deutschen Ärzteblatt.

Die manuelle Therapie ist bekanntlich im Heilmittelkatalog verankert. „Ein bewährtes System: Der Arzt stellt befundorientiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet ‚Manuelle Therapie‘ auf Rezept“, heißt es in der Stellungnahme von BÄK und Fachgesellschaften.

Dieses bewährte Verfahren sei allerdings bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – so noch nicht möglich. Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, hätten aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies sei paradox und nicht im Sinne der Patienten. Die Ärzteschaft plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

Teure Ausbildungsgänge zum Osteopathie-Heilpraktiker wären damit in ihrer Attraktivität eingeschränkt. Schlecht stehen die Chancen für Ärzteschaft und Physiotherapeuten in der Auseinandersetzung nicht: Im „Änderungsantrag 33“ der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten heißt es: „Die ‚Osteopathie‘ wird in den Katalog der krankengymnastischen Behandlungs­techniken, die Pflichtgegenstand der Ausbildung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind, im Umfang von 60 Stunden aufgenommen.“

Die Stellungnahme der DGMM zu dem Änderungsantrag fällt knapp und deutlich aus: „Diese Gesetzänderung wird in Art und Umfang ausdrücklich begrüßt, wenn man den völlig unbestimmten Begriff der ‚Osteopathie‘ durch den Begriff der ‚Osteopathischen Verfahren‘ ersetzt“, heißt es dort.

© hil/aerzteblatt.de

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