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Ärzteschaft

Bereitschaftsdienst in Mittelhessen wird neu geordnet

Freitag, 28. Oktober 2016

Frankfurt am Main – Die Strukturen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Mittel­hessen wer­den zum 1. Januar 2017 neu geordnet. Das hat die Kassenärztliche Ver­ei­ni­gung Hessen (KVH) mitgeteilt. Damit reagiert der KVH-Vorstand auf die wiederholte Kritik von Patienten an strukturellen Mängeln der Notdienstorganisation in dieser Region.

Künftig soll deshalb unter anderem die Präsenz des Bereitschaftsdienstes am Klinikum in Lich ausgebaut wer­den. „In Mittelhessen ziehen wir nun die Reform des Bereitschafts­dienstes nach, die mittlerweile im übrigen Hessen stabil und störungsfrei funktioniert“, betonte KVH-Vorstandsmitglied Günter Haas.

Für die Patienten bedeutet dies, dass der ÄBD am Klinikum in Lich ab Anfang 2017 mon­tags, dienstags und donnerstags von 19 bis 24 Uhr, mittwochs und freitags von  bis 24 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen rund um die Uhr erreichbar ist. Bislang ist die ÄBD-Zentrale dort nur am Wochenende und feiertags besetzt. Patienten, die keine ÄBD-Zentrale erreichen können, steht zudem künftig während der gesamten ÄBD-Zeiten der Hausbesuchsdienst zur Verfügung.

Dafür werden kleinere ÄBD-Standorte Mittel­hessen zum Jahresbeginn geschlossen. Durch die dort angebotenen ein- oder zweistün­di­gen Bereitschaftsdienstzeiten sei laut KVH dort eine vernünftige Versorgung im Ver­gleich zu den tatsächlichen Behandlungs­be­darfen der Bevölkerung nicht gegeben.

Haas nahm darüber hinaus auch zu den Vorwürfen der Öffentlichkeit Stellung. Diese hatte der Körperschaft unter anderem eine unzureichende Kommunikation zur geplanten ÄBD-Neuordnung im Bereich Mittelhessen vorgeworfen. „Bei uns ist es üblich, Entschei­dungen erst dann zu kommunizieren, wenn sie getroffen wurden“, betonte das KVH-Vor­standsmitglied. Deshalb sei eine frühere Information der Öffentlichkeit oder der Kommu­nal­politik schlicht nicht möglich gewesen. Zudem seien die handelnden Personen bereits seit Mitte Mai intensiv in die Überlegungen involviert gewesen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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