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Ärzteschaft

Neue Praxisinformationen zu genetischen Laboruntersuchungen erschienen

Freitag, 28. Oktober 2016

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zwei neue Praxisinformatio­nen zu genetische Laboruntersuchungen veröffentlicht. Sie bündeln die wichtigsten Neue­rungen und richten sich sowohl an veranlassende Ärzte als auch an Humangene­tiker, Labormediziner und Pathologen, die entsprechende Leistungen durchführen.

Hintergrund: Der Bereich Humangenetik im EBM wurde zum 1. Juli 2016 – mit Ausnahme der humangenetischen Beurteilungen und der genetischen In-vitro-Diagnostik – komplett überarbeitet. Die Leistungen sind nunmehr in konstitutionelle genetische, tumorgeneti­sche und immungenetische Leistungen unterteilt. Dadurch ergeben sich in der Praxis ei­nige Änderungen – sowohl für beauftragende als auch für durchführende Vertragsärzte.

Die beiden Praxisinformationen erläutern zum einen, wie genetische Laboruntersu­chungen richtig abgerechnet werden, was sich im Bereich genetischer Laborunter­su­chun­gen geändert hat und worauf bei der Veranlassung geachtet werden muss.

© hil/sb/aerzteblatt.de

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