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Amtsgericht bestätigt Kürzung von Sozialhilfe bei Pflegebetrug

Mittwoch, 2. November 2016

Berlin – Wenn sich Pflegebedürftige am Abrechnungsbetrug von Pflegediensten betei­li­gen, kann ihnen die Sozialhilfe gekürzt werden. Die daraus folgenden Rückforderungen darf das Sozialamt durch Anrechnung auf die laufende Grundsicherung sofort durch­setzen, wie das Sozialgericht Berlin in einem heute veröffentlichten Urteil entschied (Az.: S 145 SO 1411/16 ER). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Er kann mit der Be­schwerde zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.

Nach Aussagen des Berliner Amtsgerichts gibt der Beschluss der 145. Kammer die über­wiegende Rechts­auffassung am Sozialgericht wieder. Eine abweichende Auffassung ha­be aber kürzlich die 146. Kammer in einem Beschluss vom 21. Oktober 2016 (Az.: S 146 SO 1487/16 ER) vertre­ten. Die 146. Kammer hält den vom Sozialamt gewählten Weg, Ein­kommen aus Straf­ta­ten auf erhaltene Sozialhilfe anzurechnen, aus dogmatischen Grün­den für falsch. Es sei inkonsequent, Gewinne aus kriminellen Handlungen auf die Sozialhilfe anzurechnen, denn Hilfeempfänger dürften grundsätzlich nicht auf Einnahme­quellen verwiesen werden, die von der Rechtsordnung missbilligt werden, hieß es von der 146. Kammer.

Die 145. Kammer hat im vorliegenden Verfahren anders entschieden. Im Ausgangsfall er­hielt die nun verurteilte Frau Grundsicherung im Alter und war zu­gleich Patientin eines Pflegediensts. Laut Urteil beteiligte sie sich am Abrechnungsbetrug des Diensts mit Unterschriften für Pflegeleistungen, die nicht erbracht wurden. Die Frau bekam dafür von dem Dienst sogenannte Kickbackzahlungen von 245 bis 336 Euro mo­nat­lich.

Weil deshalb rund 1.125 Euro zu viel Sozialleistungen an die Frau gezahlt wur­den, kürzte das Amt die Grundsicherung zum Ausgleich der Summe um monatlich 73 Euro. Laut Ur­teil zu Recht: „Kickbackzahlungen“ dürfen demnach als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.

In Berlin sind rund 20 ähnliche Fälle anhängig. Hintergrund sind Ermittlungen gegen be­trügerische Sozialdienste, die mit gefälschten Pflegeprotokollen bundesweit nicht er­brach­te Leistungen abgerechnet und damit einen Milliardenschaden verursacht haben sollen. © afp/may/aerzteblatt.de

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