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Politik

Ersatzkassen fordern Finanzreform in den kommenden Monaten

Mittwoch, 2. November 2016

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert von der Bundesregierung eine zü­gige Kassenfinanzreform. „Wir haben bei der Analyse der Funktion des Risikostruktur­aus­gleichs kein Erkenntnisdefizit und können mit der Weiterentwicklung direkt beginnen“, erklärte Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner in Berlin. Zum Verband der Ersatzkassen ge­hören die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer GEK, die DAK-Gesundheit, die KKH, die hkk sowie die HEK.

Zwar sehe das Finanzergebnis der Kassen für das Jahr 2016 besser aus als er­wartet, die Unterdeckung der Krankenkassen sei geringer. Auch für 2017 werde mit wei­te­ren Ein­nahmesteigerungen für die Kassen gerechnet. Allerdings warnt der Verband, dass diese positive Entwicklung sich in den kommenden Jahren nicht fortsetzen lasse und es bis 2020 zu einem Zusatzbeitrag von 1,8 Prozent kommen werde. Derzeit liegt der durch­schnitt­liche Zusatzbeitrag bei 1,1 Prozent.

In dem gemeinsamen Positionspapier der sechs Kassen wirbt der Verband für Refor­men bei sechs verschiedenen Komponenten im Risikostrukturausgleich (RSA): Zum einen sollen die speziellen Zuschläge für Rentner, die Erwerbsminderungsrenten erhalten, weg­­fallen. Als zweites hält der Verband die Programmkostenpauschale in den Disease-Manage­ment-Programmen (DMP) für obsolet. Als drittes fordert der vdek, eine Regio­nal­kompo­nente in den RSA einzuführen. Damit könnte die höheren Versorgungs­kosten in Ballungs­gebieten besser abgebildet werden.

Um eine Regionalkomponente berechnen zu können, benötige es aber mehr Daten, die derzeit das Bundesversicherungsamt (BVA) nicht sammeln darf. Auch dafür verlangt der Ver­band eine Klarstellung im Gesetz. Diese Forderung hatte auch die bayerische Ge­sund­heits­ministerin Melanie Huml (CSU) erhoben, andere Experten sowie die AOKen lehnen eine Regionalisierung ab.

Bei der Diskussion um die Krankheitsauswahl für den RSA mischt der Ersatz­kassen­ver­band ebenfalls mit: Hier könne es schnell eine Reform geben, so dass teurere, nicht durch Prävention beinflussbare Krankheiten zu mehr Zuweisungen aus dem Fonds an die jeweilige Kassen führen.

Bislang erhalten Krankenkassen für 80 Krankheiten, die das BVA jährlich neu festlegt, ei­nen zu­sätzlichen Betrag zugewiesen, sobald sie einen Patienten mit einer entsprech­en­den ärztli­chen Diagnosen versichern. Nach Berechnungen des Verbandes könnten da­von 19 Krank­hei­ten, zum Beispiel Psoriasis, herausfallen. Dafür sollten 19 neue Diagnosen hinzugefügt werden, wie zum Beispiel schwere Verbrennungen.

Der Verband wirbt darüber hinaus für eine Neuregelung bei den Auslandsversicherten: Krankenkassen sollten künftig nur noch die Kosten zugewiesen werden, die ihr tat­säch­lich ent­standen sind, so der Vorschlag. Derzeit gibt es pauschale Zuweisungen, durch die Kassen für einige Pa­tien­ten deutlich mehr Geld erhalten, als für die Behandlung im Ausland nötig wä­re. Als sechsten Reformschritt forderte Elsner die Wiedereinführung des Hochrisiko­pools. Hier gibt es spezielle Zuweisungen für Krankenkassen, die Patien­ten versichern, bei denen extrem hohe Kosten in der Versorgung anfallen.

Verbandschefin Elsner sieht keine Notwendigkeit, vor einer RSA-Reform eine Gesamt­e­va­­luation durch den wissenschaftlichen Beirat des BVA abzuwarten. Andere Kassen­ver­bände, wie zum Beispiel die AOK, aber auch Kassen-Finanzexperten hatten in den ver­gan­gen Wochen immer wieder gefordert, diese Evaluation zunächst in Auftrag zu geben und danach eine Reform anzustreben.

Elsner zeigte sich auch zuversichtlich, dass die Gesundheitspolitik auf ihre Vorschläge eingehen würde. Sie habe vor zwei Wochen ge­meinsam mit den Vorstandsvorsitzenden der sechs Mitgliedskassen bei Bundesgesund­heitsminister Hermann Gröhe (CDU) ihre Reformvorschläge präsentiert, erklärte Elsner.

© bee/aerzteblatt.de

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