Politik
Widmann-Mauz kündigt Änderungen am Selbstverwaltungsstärkungsgesetz an
Freitag, 4. November 2016
Berlin – Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat Korrekturen im Selbstverwaltungsstärkungsgesetz angekündigt. Es werde im Vergleich zum bisher vorliegenden Gesetzentwurf „noch einmal Veränderungen geben“, betonte sie auf der Hauptversammlung des Hartmannbundes in Berlin. Welche das aber ganz konkret sein werden, verriet die CDU-Politikerin nicht, erklärte jedoch, man sei „in letzter Feinarbeit.“
Am kommenden Mittwoch will die Bundesregierung den Kabinettsentwurf des so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes vorlegen. Darin „wollen wir die interne und externe Kontrolle der Körperschaften stärken, die Transparenz im Handeln der Institutionen vergrößern und auch die Kooperation zwischen der Selbstverwaltung und der Aufsicht verbessern“, sagte Widmann-Mauz.
Sie betonte, die Selbstverwaltung sei für die Regierung ein prägendes Prinzip der Sozialversicherung. Für die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung seien aber auch funktionierende innere und äußere Kontrollmechanismen von großer Bedeutung, damit Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße auch frühzeitig erkannt werden können, betonte sie.
Die Voraussetzung für solche Kontrollmechanismen sei eine möglichst große Transparenz im Handeln dieser Institutionen. „An diesem Punkt wollen wir mit dem Gesetz ansetzen“, erläuterte Widmann-Mautz.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und auch der Gemeinsame Bundesausschuss, die von den geplanten Änderungen betroffen sind, haben die bisherige Version des Gesetzentwurfes scharf kritisiert.
© fos/aerzteblatt.de

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