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Politik

Widmann-Mauz kündigt Änderungen am Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz an

Freitag, 4. November 2016

Berlin – Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat Korrekturen im Selbstverwaltungsstärkungsgesetz an­gekündigt. Es werde im Vergleich zum bisher vorliegenden Gesetzentwurf „noch ein­mal Veränderungen geben“, betonte sie auf der Hauptversammlung des Hartmann­bun­des in Berlin. Welche das aber ganz konkret sein werden, verriet die CDU-Politikerin nicht, erklärte jedoch, man sei „in letzter Feinarbeit.“

Am kommenden Mittwoch will die Bundesregierung den Kabinettsentwurf des so ge­nan­n­ten Selbst­verwaltungsstärkungs­gesetzes vorlegen. Darin „wollen wir die interne und ex­ter­ne Kontrolle der Körper­schaf­ten stärken, die Transparenz im Handeln der Institutio­nen vergrößern und auch die Koo­pe­ration zwischen der Selbstverwaltung und der Aufsicht verbessern“, sagte Widmann-Mauz.

Sie betonte, die Selbstverwaltung sei für die Regierung ein prägendes Prinzip der Sozial­ver­si­cherung. Für die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung seien aber auch funktio­nie­rende innere und äußere Kontrollmechanismen von großer Bedeutung, damit Unre­gel­mäßigkeiten und Rechtsverstöße auch frühzeitig erkannt werden können, betonte sie.

Die Voraussetzung für solche Kontrollmechanismen sei eine möglichst große Transpa­renz im Handeln dieser Institutionen. „An diesem Punkt wollen wir mit dem Gesetz an­setzen“, erläuterte Widmann-Mautz.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und auch der Gemeinsame Bundesausschuss, die von den geplanten Änderungen betroffen sind, haben die bisherige Version des Gesetzentwurfes scharf kritisiert.

© fos/aerzteblatt.de

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