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Onlinespiele: Drogenbeauftragte will Altersfreigabe „ab Null Jahre“ anheben

Montag, 7. November 2016

Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, will die Alters­frei­gabe für Onlinespiele ändern. „Die Altersfreigabe ab Null vermittelt den falschen Ein­druck, die Spiele seien schon für Kleinkinder geeignet“, sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Kein Kleinkind bräuchte ein Tablet, Smartphone oder einen Computer.

In diesem Alter gehe es darum, die reale und nicht die virtuelle Welt zu erobern. „Ruhig­stellen per Computerspiel, das geht gar nicht“, mahnte Mortler demnach. Sie fordert da­rüber hinaus, die Maßstäbe für die Alterseinstufungen über „Gewalt und Sexualität“ hi­naus um das Thema „Suchtpotential“ zu ergänzen. Dies betreffe insbesondere Online­spie­le, die Kinder und Jugendliche dazu verleiten würden, immer weiter spielen zu wollen.

Viele Spiele wiesen sehr gut erkennbare Belohnungs- und Bestrafungsmechanismen auf. „Wer den Rechner abschaltet, verliert in der virtuellen Welt Punkte, Ansehen oder sogar das Leben seines Avatars.“ Wer dagegen online bleibe, werde zum „digitalen Hel­den“, kritisierte Mortler. Ende September hatte der nationale Drogen- und Suchtrat im Hinblick auf die früh­kind­liche Computerspielnutzung empfohlen, die Altersfreigabe „Ab 0 Jahren“ zu überprüfen.

Bislang gibt es fünf offizielle Altersstufen: Computerspiele werden danach ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren freigeben. Zuständig für die Einstufung ist die freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK). Staatliche Vertreter erteilen am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen.

© afp/aerzteblatt.de

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