Politik
Auch Patienten sollen unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden
Montag, 7. November 2016
Bonn/Berlin – Auch Patienten sollen Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) beziehungsweise Impfkomplikationen melden. Dazu haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, aufgerufen. In anderen europäischen Ländern haben die entsprechenden Zulassungsbehörden ähnliche Appelle veröffentlicht.
„Je früher, häufiger und detaillierter die Arzneimittelbehörden Meldungen erhalten, desto früher können diese Risikosignale erkannt und bewertet werden, um bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz der Patienten zu treffen“, sagte Karl Broich, Präsident des BfArM.
Auch Ärzte können unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen an die Behörden melden. Sinnvollerweise übermitteln sie ihre Meldungen aber an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Hier wertet ein Facharzt jede Meldung aus und gibt dem Arzt eine Rückmeldung. Diese enthält sehr häufig einen Auszug aus der Datenbank der unerwünschten Arzneimittelwirkungen, sodass der meldende Arzt seinen Vorfall einordnen kann.
Ausgewählte Fälle leitet die Arzneimittelkommission an ein Expertengremium weiter, das im Folgenden eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet. Auch diese erhält der meldende Arzt. Publikationen zu den unerwünschten Meldungen erstellt die AkdÄ gemeinsam mit den Ärzten, die gemeldet haben. Deren Anonymität ist aber immer gewährleistet. Schließlich stellt die AkdÄ auch sicher, dass die Meldungen immer an die richtige Stelle bei den Behörden gelangen.
Allerdings können die Meldungen über Ärzte und gegebenenfalls Apotheker nicht alle unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfassen. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass Patienten ihren Arzt nicht über jede unerwünschte Wirkung informieren oder diese eher als Symptome einer Grunderkrankung auffassen denn als unerwünschte Arzneimittelwirkung.
„Seit 2012 können auch Patienten, deren Angehörigen oder Freunde Verdachtsfälle von Nebenwirkungen direkt über ein Online-Formular an PEI und BfArM melden. Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit, im Interesse aller Beteiligten“, appellierte auch der PEI-Präsident Klaus Cichutek.
Die beiden Behörden filterten aus der Fülle der berichteten Symptome diejenigen heraus, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sein könnten. © hil/aerzteblatt.de

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