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Politik

Zahlreiche Änderungsanträge zum PsychVVG

Dienstag, 8. November 2016

Berlin – Union und SPD haben kurz bevor der Bundestag über das Ge­setz­ zur Weiter­ent­wicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psy­­chosomatische Leistungen (PsychVVG) abstimmen soll, noch zahlreiche Änderungs­an­träge vorgelegt. Das Gesetz befasst sich immer mehr nicht nur mit Fragestellungen zur psy­chischen Ver­sorgung, sondern wird als Omnibus für eine Reihe von Änderungen in anderen Ge­set­zen genutzt.

Die 29 Änderungsanträge erstrecken sich über 46 Seiten. Nach den Plänen der Großen Koalition sollen zum Beispiel bei der Ausgestaltung des neuen Vergü­tungssystems, wie zuletzt auch von der Bundesärztekammer (BÄK) gefordert, die Besonder­hei­ten der Ver­sorgung von Kindern und Jugendlichen durch Abteilungen und Kliniken der Kinder- und Jugend­psy­chi­atrie stärker berücksichtigt werden.

In einem Antrag ist vorgesehen, den GKV-Spitzenverband damit zu beauftragen, be­son­de­re Therapieeinrichtungen zu fördern. Geplant ist konkret ein Modellvorhaben zur Therapie von Patienten mit pädophilen Sexualstörungen.

Weiterhin ist angedacht, die von den Vertragsparteien auf Landesebene zu vereinba­rende Höhe des Fixkostendegressionsabschlags in den Jahren 2017 und 2018 bundes­einheitlich auf 35 Prozent festzulegen. Damit sollen langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenver­fahren vermieden werden. Ab dem Jahr 2019 soll die Höhe des Ab­schlags durch die Ver­tragsparteien auf Landesebene vereinbart werden. Zur Orien­tie­rung dienen dann die bis­herigen gesetzlichen Werte.

Darüber hinaus fordern die Regierungs­fraktionen die Frist für den Beschluss des Ge­mein­samen Bundesausschus­ses (G-BA) über ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Kranken­häusern um ein Jahr auf den 31. Dezember 2017 zu verlängern. Verbunden damit ist eine Frist­ver­länge­rung für die Vereinbarung der Zu- und Abschläge für eine Teil­nahme oder Nicht­teil­nahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung durch die Selbstverwaltungs­part­ner auf Bundesebene um ein Jahr auf den 30. Juni 2018.

Die Bundesärztekammer macht darauf aufmerksam, dass zwar eine Reihe von Ver­besse­rungen erfolgen sollen. Problematisch bleibe allerdings die unzureichende Refinanzie­­rung der Tariferhöhungen. Die BÄK hatte eine Erhöhungsrate um 100 Prozent gefordert.

Die Regelungen des PsychVVG sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

© may/EB/aerzteblatt.de

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