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Politik

Nur wenig evidenzbasiertes Wissen zur Teilentfernung der Gaumenmandeln

Mittwoch, 9. November 2016

Köln – Die Therapiestrategien bei wiederholten akuten Entzündungen und Vergröße­run­gen der Gaumenmandeln sind Gegenstand einer Analyse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Danach gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Indikationsstellung zum operativen Entfernen der Gaumenmandeln, sei es teilweise (Tonsillotomie) oder vollständig (Tonsillektomie).

Den vorläufigen Ergebnissen der IQWiG-Nutzenbewertung zufolge zeigen sich postope­rativ kurzfristige Vorteile der Mandel-Teilentfernung im Vergleich zur Tonsillektomie: Inner­halb von zwei Wochen nach dem Eingriff traten bei der Tonsillotomie weniger Schmerzen und weniger Schluck- und Schlafstörungen auf. Daraus lässt sich laut IQWiG ein An­halts­punkt für beziehungsweise ein Hinweis auf einen geringeren Schaden der Tonsillo­to­mie ableiten. Dagegen zeigte sich für den weiteren Verlauf kein Anhaltspunkt für einen höhe­ren oder geringeren Nutzen oder Schaden der Tonsillotomie im Vergleich zur Tonsil­lek­tomie.

Für den Vergleich mit einer konservativen Therapie seien Nutzen oder Schaden der Ton­sillotomie unklar, da sich dazu keine Studien identifizieren ließen, so die IQWiG-Wissen­schaftler.

Als mögliche Vorteile der Tonsillotomie würden in der wissenschaftlichen Literatur ange­führt, dass dabei die Tonsillen mit ihrer immunologischen Funktion teilweise erhalten blie­ben, die Rate postoperativer Komplikationen geringer sei und die Genesung schneller vo­ranschreite. Allerdings bestehe auch das Risiko für ein Nachwachsen des Gaumen­man­delgewebes und damit auch für das Wiederauftreten von Symptomen. Dadurch könnte eine erneute Operation nötig werden.

Das IQWiG weist daraufhin, dass interessierte Personen oder Institutionen bis zum 6. De­zember Stellungnahmen zu dem jetzt publizierten Vorbericht abgeben können. © hil/aerzteblatt.de

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