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Politik

Psychotherapeuten­ausbildung: Überlegungen zur künftigen Weiterbildung

Donnerstag, 10. November 2016

Berlin – Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Eckpunkte zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt hat, laufen die Überlegungen zur Orga­ni­sa­tion und Finanzierung der Weiterbildung auf Hochtouren. Die Eckpunkte sehen ein fünf­jähriges Hochschulstudium der Psychotherapie vor, das mit Approbation und Staatsexa­men endet und zur selbstständigen Tätigkeit qualifiziert. Um als Psychotherapeut an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, benötigen die Absolventen die in einer anschließenden Weiterbildung erworbene Fachkunde.

Nach Vorstellungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) soll die Weiterbildung (WB) fünf Jahre betragen und hauptberuflich in Lehrpraxen oder komplementären Ein­rich­tungen durchgeführt werden. Dort sollen die Weiterbildungsteilnehmer angestellt wer­den. „Weiterbildungsinstitute“, nach bisherigen Überlegungen die derzeitigen Ausbil­dungsinstitute, sollen zur Koordination der WB herangezogen werden. Vorgesehen ist ei­ne Spezialisierung entweder für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche sowie der Erwerb der Fachkunde in mindestens einem Psychotherapieverfahren.

Die Weiterbildung zum „Fachpsychotherapeuten“ soll auf Facharztniveau vergütet wer­den, so die Forderung der BPtK. „Uns fehlt in den BMG-Eckpunkten noch die Präzisie­rung der notwendigen Änderungen im SGB V zur Finanzierung der Behandlungen in den ambulanten Weiterbildungsstätten“, erklärte die Vorsitzende der Deutschen Psychothe­ra­peutenvereinigung Barbara Lubisch bei dem Symposium der BPtK zur „Reform des Psychotherapeutengesetzes“ in Berlin.

Lösungen für den ambulanten und stationären Bereich
Zur Organisation und den Finanzierungsmöglichkeiten der Weiterbildung hat die BPtK Expertisen in Auftrag gegeben, die demnächst mit der Politik diskutiert werden sollen. Das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) unter der Leitung von Jürgen Wasem und Anke Walendzik sucht Lösungen für den ambulanten Bereich. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat die organisatorischen und finanziellen Auswir­kun­gen einer neuen Weiterbildung für die Krankenhäuser unter die Lupe genommen.

Psychotherapeutenausbildung: Erste Eckpunkte liegen vor

Ein wissenschaftliches Studium der Psychotherapie, das mit Staatsexamen und Approbation abschließt. Hierzu legt das Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte vor. Das wichtige Thema der Weiterbildung wird indes (noch) ausgeklammert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schließt sich mit den vorliegenden Eckpunkten zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung weitgehend den Forderungen des [...]​

Bei dem BPtK-Symposium stellte Anke Walendzik Modelle zur Finanzierung vor. „Die Wei­terbildung allein aus den Erträgen der Behandlungsleistungen zu finanzieren, ist sehr schwierig“, sagte sie. Denkbar sei ein zusätzlicher „Strukturzuschlag zur Qualitätssiche­rung der Versorgung“, der von den Krankenkassen getragen wird.

Fondslösungen zur Finanzierung der Weiterbildung
Alternativ seien auch Fondslösungen vorstellbar, erklärte Walendzik: Neben den Eigen­leis­tungen könnte die WB aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, als „Sonder­fonds psychotherapeutische Weiterbildung“. „Das birgt aber große Risiken“, so die Wissenschaftlerin. Möglich sei auch die Finanzierung durch die Förderfonds für die ärzt­liche Weiterbildung nach §75 a SGB V unter Erweiterung der Zielsetzung dieses Fonds um Qualitätssicherung im Rahmen der Sicherstellung.

„Bei diesem Modell ist allerdings die Konkurrenz groß“, so Walendzik. Ein weiterer Förderfonds für die WB könnte aus Gel­dern der Rentenversicherung, der Länder, aus dem Topf für die Kinder- und Jugend­hil­fe und für den ambulanten Bereich auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen ge­speist werden. „Man kann sich gut vorstellen, die Modelle miteinander zu kombinieren, also Eigenleistungen der Psychotherapeuten in Weiterbildung, Strukturzuschlag und ein Förderfonds“, sagte Anke Walendzik.

„In den Krankenhäusern werden die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) grund­sätzlich über die Entgeltsysteme finanziert werden“, erklärte Karl Blum vom DKI. Er rechnet mit Jahresbruttogehältern zwischen 50.000 und 60.000 Euro. Etwa 2.500 Absolventen pro Jahrgang, die die Weiterbildung anstreben, seien realistisch. Diese würden künftig zwei Jahre, statt bisher ein Jahr, in psychiatri­schen und psycho­soma­tischen Krankenhäusern weitergebildet, sodass künftig rund 5.000 PiW pro Jahr auf die Kliniken zukämen. „Es wird aber gar nicht so viele Weiterbil­dungsplätze geben“, schränkte er direkt ein.

„Radikale Änderungen der Personalstruktur in den Krankenhäusern“
„Wir gehen davon aus, dass die PiW nach einem Psychotherapiestudium besser qualifi­ziert sind als die Psychotherapeuten in Ausbildung heute“, erklärte DKI-Forscher Blum. Entsprechend rechnet er damit, dass die PiW 80 Prozent der Leistungen erbringen, die jetzt ein ausgebildeter Psychotherapeut leistet. Die restlichen 20 Prozent würden auf Li­te­raturstudium und anderes entfallen. „Die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildung ist noch offen, aber die Reform wird zu radikalen Änderungen der Personalstruktur in den Krankenhäusern führen“, ist sich Blum sicher. © pb/aerzteblatt.de

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