Ärzteschaft
Neuer Honorarbericht der KV Rheinland-Pfalz
Donnerstag, 10. November 2016
Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 1,683 Milliarden Euro für die ambulante medizinische Versorgung erhalten. Das entspricht einer Gesamtvergütung von 497,82 Euro pro Versicherten in dem Bundesland. Das geht aus dem neuen Honorarbericht der KV hervor. Im Jahr zuvor hatte die Gesamtvergütung bei 484,91 Euro je Versicherten gelegen.
„Unsere Honorarberichte schaffen Transparenz gegenüber den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sowie der Öffentlichkeit“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KV, Sigrid Ultes-Kaiser. Die Berichte böten einen kompletten Überblick über die Honorarverteilung, von der Erhebung des Versichertenbeitrags bis hin zur Auszahlung der Vergütung an die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Damit habe die KV ihre gesetzliche Pflicht „deutlich übererfüllt“, so Ultes-Kaiser.
Der Bericht schlüsselt auch die Honorarentwicklung für einzelne Bereiche der ambulanten Versorgung auf. So gibt er an, dass der GKV-Umsatz im hausärztlichen Bereich 2015 in Rheinland-Pfalz bei 62,03 Euro lag. Im fachärztlichen Bereich betrug er durchschnittlich 64,55 Euro – allerdings mit großen Unterschieden bei den verschiedenen Facharztgruppen. Der Fallwert für Urologen lag beispielsweise bei 49,70 Euro, für Hautärzte bei 35,39 Euro und für fachärztliche Internisten bei 150,75 Euro (Seite 40 des Honorarberichts). © hil/aerzteblatt.de

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