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Ärzteschaft

GOÄ-Novelle: Spitzengespräch der Verbände

Donnerstag, 10. November 2016

Berlin – Am 8. November 2016 hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Spitzen der Verbände nach Berlin eingeladen. Diskussionsthema: Der aktuelle Stand zur Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). „Nichts ist endverhandelt. Wir berichten über ’work in progress’.“ Klaus Reinhardt, BÄK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung der Bundesärztekammer“, startete seinen Bericht zu den Beratungen für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit der Aufforderung zu sachgerechter Diskussion.

Was das federführende Dezernat in 30 Sitzungen bis dato im Gespräch mit den 130 geladenen Verbänden zur Abklärung der Leistungslegenden erarbeitet hatte, werde noch im November mit dem Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) erörtert. Reinhardt: „Ein Großteil der Leistungslegenden konnten wir in den Gesprächen mit den Verbänden durchwinken, circa ein Drittel wurden mit inhaltlichen Veränderungen versehen.“

Was gegenüber der PKV in den Verhandlungen nicht durchsetzbar sei, werde seitens der Verbände direkt mit der PKV erörtert. Eine klare und detaillierte Leistungslegen­dierung sei für die Bewertung der Leistungen und vor allem für die künftigen Fortentwicklungen der GOÄ wichtig. Regelhaft sei dann der einfache Satz, der sich einerseits an realen Kosten, andererseits an der heutigen realen Steigerung orientieren soll. Dieser könne dann nicht mehr unterschritten, aber bei Angabe von Gründen verdoppelt werden. Ärzte könnten auch künftig, so Reinhardt, vor der Behandlung mit ihren Patienten freie Vereinbarungen treffen, mit den auch weiterhin stufenlosen Steigerungsmöglichkeiten des einfachen Satzes möglich wären.

Diskutiert wurde weiterhin die laut Reinhardt als „conditio sine qua non“ geplante Änderung der Bundesärzteordnung, insbesondere die Einrichtung der Gemeinsamen Kommission (GeKo). Sie solle – paritätisch besetzt aus Ärzten auf der einen sowie PKV und Beihilfe auf der anderen Seite – einvernehmliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ treffen.

„Lehnen wir die GeKo ab, dann werden wir am laufenden Prozess nicht mehr teilhaben“, sagte Reinhardt. Der Gesetzgeber wie auch PKV und Beihilfe hätten die GeKo zur Voraussetzung für ein neues GOÄ-Paket gemacht. Laut Reinhardt biete die GeKo Möglichkeiten, die GOÄ an sich, ändernde Kostenstrukturen oder innovative Leistungen anzufassen. Geregelt sei, so Reinhardt, dass die GeKo-Empfehlungen rechtsprägend, nicht rechtsverbindlich sein sollen; Ärzten stehe – wie heute auch – der Rechtsweg offen. Abgesichert vor unerwünschten Änderungen sei man, weil die Empfehlungen „einstimmig einvernehmlich“ gefasst werden müssten.

Grundsätzlich sei nach Stand der Verhandlungen ein Preiseffekt der GOÄ für die ersten drei Jahre in Höhe von 5,8 (+/- 0,6) Prozent erreichbar, gemessen an der von der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hochgerechneten sogenannten „Kopfschadenssumme“ der Privatversicherten. Die Hochrechnung der Kopfschadensstatistik sei die greifbare verlässliche Größe zur Kontrolle des Preiseffektes einer neuen GOÄ, da sie rechtlich verbindlich vonseiten der PKV-Unternehmen an das BaFin gemeldet würden.

Die 5,8 Prozent sei ausschließlich auf die GOÄ-basierten Ausgaben der Kostenträger - bezogen, Morbidität, Kostensteigerungen durch neue innovative Leistungen oder auch Epidemien oder neue höhere Inanspruchnahme blieben ebenso unberücksichtigt wie Selbstzahler-Leistungen.

Nächster Schritt ist ein Workshop zur Prüfung und Diskussion der Neuregelungen von Bundesärzteordnung und Paragrafenteil. Die Erkenntnisse daraus würden in die Beratungen des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“ einfließen. Auf die Frage eines Verbandsteilnehmers, wer letztlich die Entscheidung für das „Go“ des Gesamtpaketes treffen werde, hatte Reinhardt eine klare Antwort: „Der Deutsche Ärztetag.“ © mn/aerzteblatt.de

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