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Politik

Praxissoftware: BPI lehnt Ampelsystem bei der Arzneimittel­verordnung ab

Donnerstag, 10. November 2016

Berlin – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat davor gewarnt, die Bewertung neuer Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) unsachgemäß zu verkürzen, wenn in Zukunft die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu diesen Me­dikamenten in die Praxissoftware der Ärzte eingespeist werden.

Im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll der G-BA beauftragt werden, seine Be­schlüsse zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel auch in maschinenlesbarer Form zur Ver­fügung zu stellen, damit sie direkt in die Praxissoftware der Ärzte übertragen werden kön­nen. „Im Grundsatz ist dieser Ansatz zu begrüßen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des BPI, Norbert Gerbsch, heute im Vorfeld des 28. BPI-Unternehmertages in Berlin.

Die frühe Nutzenbewertung werde im Rahmen des AMNOG-Verfahrens dazu genutzt, um zu untersuchen, ob ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber einer zuvor fest­gelegten Standardtherapie hat, fuhr Gerbsch fort. Dies geschehe auf der Basis von spezifischen Studiendesigns, die allerdings nicht den komplexen Lebensalltag von Pa­tien­ten abbildeten. Deshalb dürften die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung nicht iso­liert betrachtet werden. Stattdessen seien sie in den Kontext der ärztlichen, an Leit­linien orientierten Behandlung einzubetten.

Teilweise heiße es in den Beschlüssen des G-BA, dass ein Zusatznutzen nicht belegt wer­den konnte. „Das heißt aber nicht, dass er nicht da ist“, sagte Gerbsch. Und selbst, wenn kein Zusatznutzen festgestellt worden sei, sei das Präparat der Vergleichstherapie nicht unterlegen. Und bei einzelnen Patienten könne es durchaus auch Vorteile gegen­über der Vergleichstherapie haben. „Das muss in der Praxissoftware abgebildet werden“, so Gerbsch. Mit einem Ampelsystem, wie es der GKV-Spitzenverband fordere, sei dies jedoch nicht umzusetzen. „Das würde der komplexen Arzneimitteltherapie nicht gerecht“, meinte er.

Gerbsch forderte zudem, dass Ärzte keine Regresse fürchten dürften, wenn sie ein Arz­neimittel verordnen, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller einen Preis aus­gehandelt haben. Denn in diesen Fällen liege die Verantwortung dafür, dass das Medi­ka­ment wirtschaftlich ist, bei den Verhandlungspartnern. © fos/aerzteblatt.de

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