Politik
Praxissoftware: BPI lehnt Ampelsystem bei der Arzneimittelverordnung ab
Donnerstag, 10. November 2016
Berlin – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat davor gewarnt, die Bewertung neuer Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) unsachgemäß zu verkürzen, wenn in Zukunft die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu diesen Medikamenten in die Praxissoftware der Ärzte eingespeist werden.
Im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll der G-BA beauftragt werden, seine Beschlüsse zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen, damit sie direkt in die Praxissoftware der Ärzte übertragen werden können. „Im Grundsatz ist dieser Ansatz zu begrüßen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des BPI, Norbert Gerbsch, heute im Vorfeld des 28. BPI-Unternehmertages in Berlin.
Die frühe Nutzenbewertung werde im Rahmen des AMNOG-Verfahrens dazu genutzt, um zu untersuchen, ob ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber einer zuvor festgelegten Standardtherapie hat, fuhr Gerbsch fort. Dies geschehe auf der Basis von spezifischen Studiendesigns, die allerdings nicht den komplexen Lebensalltag von Patienten abbildeten. Deshalb dürften die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung nicht isoliert betrachtet werden. Stattdessen seien sie in den Kontext der ärztlichen, an Leitlinien orientierten Behandlung einzubetten.
Teilweise heiße es in den Beschlüssen des G-BA, dass ein Zusatznutzen nicht belegt werden konnte. „Das heißt aber nicht, dass er nicht da ist“, sagte Gerbsch. Und selbst, wenn kein Zusatznutzen festgestellt worden sei, sei das Präparat der Vergleichstherapie nicht unterlegen. Und bei einzelnen Patienten könne es durchaus auch Vorteile gegenüber der Vergleichstherapie haben. „Das muss in der Praxissoftware abgebildet werden“, so Gerbsch. Mit einem Ampelsystem, wie es der GKV-Spitzenverband fordere, sei dies jedoch nicht umzusetzen. „Das würde der komplexen Arzneimitteltherapie nicht gerecht“, meinte er.
Gerbsch forderte zudem, dass Ärzte keine Regresse fürchten dürften, wenn sie ein Arzneimittel verordnen, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller einen Preis ausgehandelt haben. Denn in diesen Fällen liege die Verantwortung dafür, dass das Medikament wirtschaftlich ist, bei den Verhandlungspartnern. © fos/aerzteblatt.de

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