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Ärzteschaft

Patienten erscheinen nach Vermittlung durch Terminservicestellen oft nicht in der Praxis

Montag, 14. November 2016

Hannover – Scharfe Kritik an den Terminservicestellen hat die Kassenärztliche Vereini­gung (KV) Niedersachsen geübt. Grund dafür sind neue Vermittlungszahlen: Danach hat die Servicestelle in den Monaten April, Mai und Juni 2016 7.493 Termine an Patienten vermittelt. Allerdings haben 1.413 Patienten – knapp 20 Prozent – diese Termine nicht wahrgenommen.

„In den meisten Fällen sind die Patienten einfach nicht zum Termin erschienen, sodass diese Termine auch nicht an andere Patienten verge­ben werden konnten“, teilte die KV anlässlich ihrer Vertreterversammlung am vergange­nen Samstag mit. „Das ist für die Praxen und viele Patienten, die ohne Termin­service­stelle nach einem Termin suchen, nicht hinnehmbar“, kritisierten die KV-Delegierten in einer Resolution.

Die Servicestellen seien eine „mit hohem finanziellem und büro­kra­ti­schem Aufwand aufrechterhaltene Instanz, die ein Problem lösen soll, das es gar nicht gibt“, so die Delegierten. „Die Terminservicestellen sind kein Modell der Zukunft und gehören abgeschafft“, so ihre Forderung.

Die Terminservicestellen sind ein Konstrukt des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vom Juli 2015. Es verpflichtet die KVen, die Servicestellen ab 2016 zu betreiben. Die Stellen müssen innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln. Die Wartezeit für diesen Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Gelingt dies nicht, muss die Servicestelle einen Termin in einem Krankenhaus anbieten.

Ein weiterer Streitpunkt bei der KV-Vertreterversammlung in Hannover war die Telema­tik­infrastruktur. Wegen ausstehender Zertifizierungen für benötigte Geräte verzögert sich laut der KV der Start des Testbetriebs. „Erst wenn die Analysen der Testergebnisse positiv ausfallen, kann und darf der bundesweite Ausbau der Telematikinfrastruktur beginnen“, forderte Axel Brunngraber, Delegierter in der KV-Vertreterversammlung, an die Adresse des Bundesgesundheitsministeriums gerichtet. © hil/aerzteblatt.de

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