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Elektronische Gesundheitskarte: Notfalldaten werden erste Anwendung

Montag, 14. November 2016

Düsseldorf – Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung auf der elektro­nischen Gesundheitskarte (eGK) mit einem medizinischen Nutzen sein. Das hat Alexan­der Beyer, Geschäftsführer der gematik, in Düsseldorf bekräftigt. Er sei gespannt auf die Ergebnisse des Pilotprojekts Notfalldatenmanagement-(NFDM-)Sprint, die Anfang 2017 vorgelegt werden sollen, erklärte Beyer in Düsseldorf auf der Medica.

Für eine schnelle und zielgerichtete Versorgung sollen Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen können. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente oder Allergien sollen dem behan­delnden Arzt in einem Notfall damit schneller zur Verfügung stehen. Das sieht das E-Health-Gesetz vor.

Grundlage ist das Pilotprojekt NFDM-Sprint, in dem seit Juni dieses Jahres und noch bis Mitte November Ärzte aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu 4.000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der eGK ab 2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer (BÄK) als beauf­tragtem Gesellschafter und der gematik.

„Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist“, erläuterte Franz Bartmann, Vorsitzender des Aus­schusses Telematik der BÄK. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.“

Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich das Pilot­projekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut funktioniert der Prozess der An­lage von Notfalldaten durch Ärzte mit Hilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhaus­in­formationssystems und gibt es gegebenenfalls Verbesserungspotenziale? Beteiligte sind neben der BÄK und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer, sowie das Universitätsklinikum Münster und der Lehrstuhl für Gesund­heitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Pro­jekt wissenschaftlich begleiten.

Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behan­deln­den in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unter­schieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten.

Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patien­ten­verfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufs­auswei­s­es auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. © may/EB/aerzteblatt.de

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