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Ärzteschaft

Sächsische Ärzte fordern Kostenübernahme für tetravalente Influenza-Impfung

Montag, 14. November 2016

Dresden – Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sollten künftig für alle Versicherten den tetravalenten Influenza-Impfstoff übernehmen. Das haben die Delegierten der Sächsischen Landesärztekammer am vergangenen Wochenende gefordert. Sie begrün­den dies mit einer „enormen Diskrepanz zwischen zirkulierenden Viren und dem Impf­stamm im trivalenten Impfstoff für die Saison 2015/16“. Besonders für Kinder sei die Im­pfung mit dem tetravalenten Impfstoff wichtig, so die Delegierten.

Weitere Themen der Kammerversammlung waren unter anderem der Masterplan Medizinstudium 2020 und das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.
Die Delegierten fordern im Hinblick auf die Ärzteausbildung, von einer sogenannten Land­arztquote abzusehen. „Die Verpflichtung, später auf dem Land zu arbeiten, verlangt Medizinstudierenden bereits zu einem frühen Zeitpunkt weitreichende Entschei­dungen ab, schon bevor der medizinische Nachwuchs einen realistischen Einblick in die ärztliche Tätigkeit gewinnen kann“, argumentieren die Kammer­delegierten. Wichtig sei außerdem, die Zulassung zum Medizinstudium unabhängig vom Abiturdurchschnitt zu gestalten und soziale Kompetenzen der Studienplatzbewerber in den Vordergrund zu rücken.

Besonderen Unmut erregten in Dresden die Pläne des Gesetzgebers für die Selbst­ver­wal­­tung von Ärzten und Krankenkassen: Stärkung vor allem der externen, also staat­li­chen Kontrolle, Vorgaben zum Verwaltungshandeln, Präzisierungen zur Berichts­pflicht des Vorstandes“, nannte der Kammerpräsident Erik Bodendieck einige Punkte im Ge­setzesvorhaben, welche die Ärzte ablehnen. „Damit werden die Grundfesten der ärztli­chen sowie der gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert“, so das Fazit der Kammer zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. © hil/aerzteblatt.de

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