Politik
Krankenhäuser erhalten neue Fallpauschalen für 2017
Dienstag, 15. November 2016
Düsseldorf – Beim 39. Deutschen Krankenhaustag ist der neue G-DRG-(German Diagnosis Related Groups-)Katalog für 2017 vorgestellt worden, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenkassen (PKV) vereinbart haben. Dabei haben sie auch Vorgaben des Krankenhausstrukturgesetzes umgesetzt.
Bei der Kalkulation der DRGs sind Sachkostenanteile ab- und Personalkostenanteile aufgewertet worden. Insgesamt wurden dadurch rund eine Milliarde Euro zugunsten der Personalkostenanteile umgewidmet. „Damit gewinnen etwa zwei Drittel der Krankenhäuser in Deutschland“, erklärte Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK GmbH.
DRGs für Hüftgelenksersatz und Wirbelsäulentherapie gesenkt
Außerdem gibt es ab 2017 neue Fallpauschalen für den Hüftgelenksersatz. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Hüft-OP nach einer Fraktur – zum Beispiel als Folge eines Sturzes – handelt oder um eine Hüft-OP aufgrund einer Coxarthrose.
Die Fallpauschale für letztere wird gesenkt. Dadurch erhalten Kliniken künftig 5,75 Prozent weniger Vergütung als bisher. Ziel ist es, eine mögliche Steigerung der Fallzahlen zu verhindern. Darüber hinaus sind sieben weitere DRGs abgesenkt worden, darunter auch für die konservative Therapie von Erkrankungen der Wirbelsäule.
„Ab der 177. Leistung wird die Fallpauschale um knapp sieben Prozent abgesenkt“, erläuterte Roland Laufer, Geschäftsführer des Dezernates „Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung“ der DKG. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie hat die Absenkung der Fallpauschalen bereits scharf kritisiert. Sie befürchtet, dass sich die Patienten künftig auf weniger hochwertige und innovative Therapieangebote einstellen müssen. Außerdem müssten sie mit längeren Wartezeiten auf eine OP, noch schnelleren Entlassungen aus der Klinik und einer möglichen kürzeren Haltedauer von Prothesen rechnen.
Schiedsstelle entscheidet über „Zentrumszuschläge“
Unklar sind zurzeit noch die Zuschläge, die Krankenhäuser für besondere Aufträge erhalten, die auch als „Zentrumszuschläge“ bekannt sind. Besonders viele Zentren haben Krankenhäuser zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. „Die Schwierigkeit besteht darin, keine Strukturen zu zerstören“, betonte Laufer. Bislang werden jedoch Aufgaben, die Krankenhäuser übergreifend in einer Region wahrnehmen, im DRG-System nicht abgebildet. Das soll sich nach Ansicht der DKG künftig ändern. „Die Krankenkassen sind aber sehr restriktiv und haben letztlich die Verhandlungen abgebrochen“, so Laufer weiter. Am 8. Dezember 2016 soll daher eine Schiedsstelle über die Zentrumszuschläge entscheiden.
Verschiedene Ab- und Zuschläge noch unklar
Ebenfalls unklar sind Details zu den Sicherstellungszuschlägen, die Krankenhäuser erhalten sollen, wenn sie in eine finanzielle Schieflage geraten, für die medizinische Versorgung der Menschen in einer Region jedoch unabdingbar sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will bis zum Jahresende einheitliche Vorgaben für die Gewährung des Zuschlags festlegen.
„Sie sollen sich unter anderem an der Erreichbarkeit von Alternativkliniken und an den für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Leistungen orientieren“, erklärte Ferdinand Rau, Leiter des Referates „Wirtschaftliche Fragen der Krankenhäuser“ im Bundesgesundheitsministerium. Um ein Jahr verlängert wurden die Fristen für die Ab- und Zuschläge für die stationäre Notfallversorgung. Grund ist das vom Bundestag erst kürzlich verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Kliniken und Kassen haben jetzt bis Mitte 2018 Zeit, ein abgestuftes System von Notfallversorgungsstrukturen zu entwickeln und zu vereinbaren.
Der jetzige Versorgungszuschlag der Krankenhäuser wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt. „Der Zuschlag wird nach den Personalkosten für den Pflegedienst der allgemeinen Krankenhäuser verteilt“, sagte Rau. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, übte scharfe Kritik am Pflegestellenförderprogramm: „Wer in den vergangenen Jahren Pflegepersonal abgebaut hat, jetzt aber wieder einstellt, wird gefördert. Wer dauerhaft für eine gute Pflege gesorgt hat, wird nicht gefördert.“
Der G-DRG-Katalog für das Jahr 2017 enthält insgesamt 35 neue Fallpauschalen, insbesondere durch die Strahlentherapie. Er ist seit 2004 die verbindliche Abrechnungsbasis für bundesweit 18 Millionen stationärer Fälle und steuert ein Finanzvolumen von rund 70 Milliarden Euro. © ts/aerzteblatt.de

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