Politik
Heilmittel: Grüne wollen Blankoverordnung
Dienstag, 15. November 2016
Berlin – Die Heilmittelerbringer sollten nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Kompetenzen erhalten. In einem Antrag der Abgeordneten heißt es, die im Gesetzentwurf zur „Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) enthaltenen Regelungen seien nicht ausreichend.
Konkret fordern die Grünen, die sogenannte Blankoverordnung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu übernehmen sowie die Voraussetzungen zu schaffen für ein Modellvorhaben zur Erprobung des Direktzugangs im Heilmittelbereich.
Bei der Blankoverordnung stellen Ärzte nur die Diagnose und verordnen eine Behandlung. Die Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) entscheiden dann selbst über die Therapie. Beim Direktzugang können sich die Patienten unmittelbar an einen Heilmittelerbringer wenden, ohne vorherige Verordnung durch einen Arzt.
Gegen den Direktzugang hat sich mit Vehemenz die Ärzteschaft gewendet. Es sei wichtig, dass Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen, argumentierte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), schon im Juni. Sie hatte zudem gefordert, dass die Ärzte am Modellvorhaben beteiligt werden.
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung vorgelegt. Darin ist die Blankoverordnung als Modellprojekt vorgesehen. Nach einer Auswertung des Modells soll entschieden werden, ob diese Variante in die Regelversorgung übernommen wird. Ein Direktzugang ist nicht geplant. © hib/may/aerzteblatt.de

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