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Politik

Heilmittel: Grüne wollen Blankoverordnung

Dienstag, 15. November 2016

Berlin – Die Heilmittelerbringer sollten nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Kompetenzen erhalten. In einem Antrag der Abgeordneten heißt es, die im Gesetz­­entwurf zur „Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) enthaltenen Regelun­gen seien nicht ausreichend.

Konkret fordern die Grünen, die sogenannte Blankoverordnung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu übernehmen sowie die Voraussetzun­gen zu schaffen für ein Modellvorhaben zur Erprobung des Direktzugangs im Heilmittel­be­reich.

Bei der Blankoverordnung stellen Ärzte nur die Diagnose und verordnen eine Behand­lung. Die Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Po­do­logen) entscheiden dann selbst über die Therapie. Beim Direktzugang können sich die Patienten unmittelbar an einen Heilmittelerbringer wenden, ohne vorherige Verord­nung durch einen Arzt.

Gegen den Direktzugang hat sich mit Vehemenz die Ärzteschaft gewendet. Es sei wich­tig, dass Diagnose- und Indikationsstellung aus­schließlich beim Vertragsarzt lie­gen, argu­men­tierte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), schon im Juni. Sie hatte zudem gefordert, dass die Ärzte am Modellvorha­ben beteiligt werden.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Reform der Heil- und Hilfs­mittel­versorgung vorgelegt. Darin ist die Blankoverordnung als Modellprojekt vorge­sehen. Nach einer Auswertung des Modells soll entschieden werden, ob diese Variante in die Regelversorgung übernommen wird. Ein Direktzugang ist nicht geplant. © hib/may/aerzteblatt.de

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