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Politik

IQWiG findet Hinweis auf Nutzen der Hornhautvernetzung bei Keratokonus

Dienstag, 15. November 2016

Köln – Die Hornhautvernetzung bietet Patienten mit einem Keratokonus einen Vorteil ge­genüber einer rein symptomatischen Therapie. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem jetzt veröffent­lichen Abschlussbericht. Demnach fanden die Wissenschaftler in zusätzlich verfügbaren Daten, die aus einer Anfrage bei Autoren einer australischen Studie resultieren, nun ei­nen Anhaltspunkt für einen Nutzen. Es gab allerdings auch einen Anhaltspunkt für einen Schaden.

Laut IQWiG handelt es sich bei einem Keratokonus um eine nicht entzündliche Gewebs­veränderung der Hornhaut des Auges (Kornea), die üblicherweise bereits im Jugend- und frühen Erwachsenenalter auftritt. Dabei wölbt sich die Hornhaut nach vorne, was nicht nur die Sehfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch starke Schmerzen verursachen kann. Im fortgeschrittenen Stadium lässt sich die Verformung der Hornhaut nicht mehr durch eine Brille oder Kontaktlinsen ausgleichen. Dann kann nur noch eine Hornhaut­transplantation helfen.

Die Hornhautvernetzung ist dem Institut zufolge die erste und bislang einzige Therapie­option, um den Prozess der Verformung der Hornhaut zu stoppen. Beim Standardver­fahren wird die Hornhaut mechanisch freigelegt und mit Vitamin B2 (Riboflavin) und UVA-Licht behandelt, was die Kollagenfibrillen vernetzen soll. Die Hornhaut wird so ge­wissermaßen versteift. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das IQWiG beauftragt, den Nutzen dieser Methode im Vergleich zu einer rein symptomatischen Be­handlung sowie im Vergleich zu anderen Arten der Hornhautvernetzung zu bewerten.

Dabei konnten die Wissenschaftler insgesamt 19 randomisierte kontrollierte Studien iden­tifizieren, die prinzipiell geeignet sind, eine der beiden Fragestellungen zu beant­wor­ten. Bei rund einem Drittel dieser Studien waren aber die Behandlungsergebnisse nicht in einer dem jeweiligen Studiendesign angemessenen Weise ausgewertet worden, wes­halb die IQWiG-Wissenschaftler sie nicht nutzen konnten. Nach Publikation des Vorbe­richts gelang es dem IQWiG zudem, mit einer australischen Studiengruppe einen Vertrag zu schließen, der die Nutzung der Daten detailliert regelt. Auf Basis der indivi­duellen Pa­tientendaten, die das Institut daraufhin übermittelt bekam, war es möglich, diese Studie in die Bewertung einzubeziehen.

Dabei fanden die Wissenschaftler heraus, dass die Standard-Hornhautvernetzung im Ver­gleich zu einer rein symptomatischen Behandlung einen Vorteil beim Sehvermögen bie­tet. Das gelte allerdings nur für den „Rohvisus“, also das Sehvermögen ohne Korrek­tur zum Beispiel durch eine Brille. Zudem fielen die Ergebnisse der IQWiG-Bewertung bei den unerwünschten Wirkungen zuungunsten der Standard-Hornhautvernetzung aus.

Denn Hornhauttrübungen und -erosionen treten häufiger auf als bei der rein sympto­ma­tischen Therapie, so die Wissenschaftler. Dabei handle es sich allerdings zumeist um vorübergehende und umkehrbare unerwünschte Wirkungen. Das IQWiG sieht deshalb sowohl einen Anhaltspunkt für einen Nutzen (Rohvisus) als auch für einen Schaden (unerwünschte Wirkungen) der Therapie.

Bei der zweiten Fragestellung, also dem Vergleich der Varianten der Hornhaut­vernet­zung untereinander, zeigten die verfügbaren Daten relevante Unterschiede nur zwischen der transepithelialen Variante und dem Standardverfahren. Hier fand das Institut einen Hin­weis auf einen höheren Nutzen dieser Variante bei der bestkorrigierten Sehschärfe – nicht aber beim Rohvisus. Aus den Studiendaten konnten die Wissen­schaftler zudem einen Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden der transepithelialen Variante ab­lei­ten, da Schmerzen nach dem Eingriff weniger lang andauerten als nach dem Standard­verfahren.

Ob die transepitheliale Variante auch einen Nutzen oder Schaden im Vergleich zur rein symptomatischen Therapie zeigt, konnten die Wissenschaftler aufgrund der Daten aber nicht ermitteln.

Das IQWiG empfiehlt, eine abschließende Bewertung der Hornhautvernetzung erst dann vorzunehmen, wenn die Ergebnisse weiterer, derzeit noch laufender oder abgeschlos­se­ner, aber noch nicht veröffentlichter Studien vorliegen. Die Wissenschaftler identifizierten insgesamt 26 solcher Studien. © hil/sb/aerzteblatt.de

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