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Politik

KBV und Kassen kritisieren Gesetzentwurf zur Selbstverwaltung

Mittwoch, 16. November 2016

Andreas Gassen

Berlin – Mit deutlicher Kritik haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf das heute vom Bundeskabinett beschlossene GKV-Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz reagiert. Zwar sei die Politik in der Ausgestaltung des Gesetzes nach der Verbändeanhörung am 19. Oktober auf einige Hinweise eingegangen.

„Der Gesamtbefund bleibt aber: Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung wird ausgehöhlt zugunsten einer kleinteiligen Steuerung“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen in einer ersten Stellungnahme. Dazu gehört für Gassen auch die künftige gesetzliche Verpflichtung der KBV, drei Vorstände haben zu müssen.

„Schon jetzt haben wir die Möglichkeit, drei Vorstände bei der KBV einzusetzen – und zwar freiwillig. Und bei dieser Kann-Regelung sollte es auch bleiben“, sagte Gassen. Laut dem Gesetzentwurf muss der dritte Vorstand der KBV „in Bezug auf die Versorgungsbereiche innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung eine neutrale Person sein“. „Es kann sich dabei beispielsweise um einen Juristen, Ökonomen oder auch einen Arzt handeln“, heißt es in den weiteren Ausführungen des Gesetzgebers.

Die Sorge innerhalb der Selbstverwaltung, dass sich das Bundesgesundheitsministerium zunehmend von einer Rechts- zu einer Fachaufsicht entwickelt, teilen KBV und auch der GKV-Spitzenverband. Die jetzt geplanten Änderungen im Gesetzentwurf „würde die Rechtsaufsicht vermehrt zu einer Fachaufsicht werden“, erklärte Gassen.

Auch im GKV-Spitzenverband wird dies ähnlich bewertet: Es sei gut, dass die noch im Referentenentwurf vorgesehene zusätzliche Befugnis für das Bundesgesundheits­ministerium vorgesehene „Inhaltsbestimmung zu unbestimmten Rechtsbegriffen“ ersatzlos gestrichen wurde. „Damit ist das Risiko, aus der Rechtsaufsicht eine Fachaufsicht zu machen, deutlich reduziert“, erklärte Uwe Klemens, Verwaltungs­ratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in einer Mitteilung. Für das Gesetz sieht der Kassenverband „weder einen rechtlichen, noch inhaltlichen Grund“.

Mit dem Gesetz sollen alle Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung – dazu gehören neben der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, den Kassen auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss, die gleichen Haushalts-, Wirtschaftsführungs- und Berichtspflichten auferlegt bekommen. Dazu gehören auch die Stärkung der Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie auch mehr Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen durch das Bundesgesundheitsministeriums.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) äußerte sich nach Beschluss des Gesetzes durch das Bundeskabinett positiv: „Mit dem heute beschlossenen Gesetz­entwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind.“ Nach Planungen seines Ministeriums soll es eine erste Lesung des Gesetzes noch im Dezember geben, im Januar 2017 könnte der Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen. © bee/aerzteblatt.de

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