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Gericht: Kein Anspruch auf Assistenzhund nach Trauma­tisierung

Donnerstag, 17. November 2016

Mainz – Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage einer Frau abgewiesen, die als Opfer von Gewalt den Anspruch auf einen Assistenzhund geltend gemacht hat. Dieser diene nicht der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung oder dem Behin­derungsausgleich, urteilte das Gericht heute.

Die Klägerin leidet den Angaben zufolge nach sexuellen Angriffen im Jugendalter unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie kaufte Anfang 2014 einen Flatdoodle zum Preis von rund 2.000 Euro und wollte den Hund dann einer Spezialausbildung un­ter­ziehen. Als emotionaler Schutz und Sicherheit im Alltag sollte das Tier dazu beitra­gen, ihren sozialen Rückzugstendenzen entgegenzuwirken.

Der Antrag auf Erstattung der Kosten nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde ab­ge­lehnt. Das Sozialgericht Mainz folgte zunächst ihrer Klage dagegen und sah einen be­rechtigten Anspruch auf die Versorgung mit dem Hund als Hilfsmittel.

Der Freistaat Bay­ern, wo die Klägerin zunächst lebte, ging in Berufung und hatte damit nun Erfolg. Das Landessozialgericht ließ eine Revision nicht zu, die Klägerin kann dagegen beim Bun­des­sozialgericht Beschwerde einlegen. © dpa/aerzteblatt.de

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